Vergabe öffentlicher Aufträge


Die bundesweite Blacklist für die öffentliche Auftragsvergabe
Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters



Dr. Christian Scherer-Leydecker

Ziel der Einführung eines bundesweit einheitlichen Wettbewerbsregisters ist die Förderung eines fairen Wettbewerbs und Korruptionsbekämpfung. Das Register erleichtert öffentlichen Auftraggebern die Prüfung von Unternehmen und ermöglicht betroffenen Unternehmen eine generelle Selbstreinigung, die für alle öffentlichen Auftraggeber bindend ist.

Das Bundeskabinett hat am 29. März 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG-E) beschlossen. Es ist beabsichtigt, das Gesetz noch diese Legislaturperiode zu verabschieden. Vorgesehen ist ein deutschlandweit geltendes Register, in dem Verurteilungen wegen bestimmter, für öffentliche Auftragsvergaben relevanter Rechtsverstöße eingetragen werden. Durch die Bereitstellung der relevanten Informationen soll den öffentlichen Auftraggebern die Prüfung erleichtert werden, ob Anbieter in Vergabeverfahren auszuschließen sind. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich gesetzestreu verhalten und deren Zuverlässigkeit.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2017, Seite 128 bis 131) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

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Im Überblick: ZRFC

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    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern und das Institut für Controlling der Fachhochschule Kiel haben während der Coronakrise eine Studie zum Thema "Finanzielle Resilienz" im DACH-Raum durchgeführt.

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