Rechte der EU-Bürger unter dem Privacy Shield


Nach Safe Harbor: Datenschutz unter dem EU-U.S. Privacy Shield
Das Privacy Shield verbessert die Transparenz über die Nutzung personenbezogener Daten



Von Neil Watkins

Der Transfer persönlicher Daten von EU-Bürgern über den Atlantik ist seit Juli 2016 durch ein neues Datenschutzabkommen mit den USA geregelt: Nachdem Safe Harbor im Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde, einigten sich die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium nun auf das Privacy Shield genannte Rahmenwerk. Unternehmen müssen jetzt bei der Übermittlung von Daten in die USA einem neuen Normenkatalog entsprechen.

Die Hintergründe dieser jüngsten Entwicklungen reichen bis ins Jahr 1995 zurück, als die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EC) ins Leben gerufen wurde. Diese sollte eine Balance zwischen dem Schutz individueller Privatsphäre und dem freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union schaffen. Die Richtlinie führte Beschränkungen in Bezug auf die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ein und forderte von allen Mitgliedstaaten die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Überwachung von Aktivitäten, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Verbindung stehen. Unter anderem schreibt die Richtlinie vor, dass persönliche Daten nur dann von einem Mitgliedstaat in ein Land außerhalb der EU transferiert werden dürfen, wenn dort ein adäquater Schutz dieser Daten gewährleistet ist – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 6, 2016, Seite 259 bis 261) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

  • Wesentliche Neuerungen im Rahmen der CSRD

    Nachhaltigkeit ist aktuell eines der zentralen Themen in der Unternehmenspraxis. Dies bezieht sich auf strategische Aspekte und auch Compliance-Themenbereiche. Neben dem Thema Lieferkette ist insbesondere die Nachhaltigkeitsberichterstattung Objekt zahlreicher Diskussionen.

  • Controlling und Compliance

    Compliance muss wirtschaftlich handeln, risikoorientiert Vorgehen. Während statische, externe Größen (wie der Korruptionsindex einzelner Länder) bereits Berücksichtigung finden, werden dynamische, unternehmensinterne Größen bisher kaum berücksichtigt. Der weitere Text gibt Anregungen, dies zu ändern.

  • Interpretation des LkSG

    Anfang des Jahres trat für größere Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Ab Jahresbeginn 2024 wird sich der Kreis der unmittelbar verpflichteten Unternehmen dann um diejenigen erweitern, deren Belegschaft 1.000 Personen oder mehr umfasst.

  • Sorgfaltspflichten mit Menschenrechtsbezug

    Im ersten Teil dieses Beitrags wurde bereits herausgearbeitet, dass die mit der aktuellen Entwicklung im Bereich der ESG-Regulatorik verbundenen wesentlichen Neuerungen für das unternehmerische Compliance-Management in der Identifizierung und Adressierung von Risiken bestehen, die außerhalb der eigenen gesellschaftsrechtlichen Sphäre liegen.

  • Ausführung von Gehaltsanpassungen

    Viele Arbeitgeber fragen sich, ob es rechtlich ein gangbarer Weg ist, finanzielle Anreize für ihre Mitarbeiter dergestalt zu schaffen, indem entweder Lohnkürzungen als Sanktion oder Lohnerhöhungen als Belohnung vorgenommen werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Arbeitsleistungserbringung im Büro anstelle im Homeoffice oder die Unterschreitung einer gewissen Anzahl an Krankenfehltagen.

  • Anforderungen an Geldwäschebekämpfung

    Der technologisch gestützte Perpetual Know-Your-Customer-Prozess (P-KYC) schafft Entlastung für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, die steigenden Anforderungen und strengeren Kontrollen ausgesetzt sind. Mehr Automatisierung und der Einsatz moderner Technologien versetzt Compliance-Verantwortliche in die Lage, Risiken proaktiv und kontinuierlich zu managen.

  • Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen

    Deutschland hat eine Staatsquote von annähernd 50 Prozent. Bei Debatten um die Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen geht es aber meist nur um die Privatwirtschaft. Warum messbare ESG-Ziele für die öffentliche Hand und ihre Unternehmen unausweichlich sind, welche Standards aus der Unternehmensberichterstattung sinnvoll sein könnten und welche Chancen damit verbunden sind, erörtert dieser Beitrag.

  • CRA: Herzstück eines CMS

    Compliance-Risikoanalyse (CRA) und Three-Lines-Modell (TLM) sind der Unternehmenspraxis geläufige Begriffe. Sie zählen zum Standardrepertoire guter Corporate Governance.

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