Managerhaftung und Rückschaufehler


Moderne Manager - Scheitern ist keine Option. Oder doch?
Schaut man sich die Compliance-Programme vieler Unternehmen an, wird offenkundig, dass hier einfach Compliance um der Compliance Willen geschaffen wurde, ohne dass man sich darüber Gedanken gemacht hat, was Compliance eigentlich wirklich bezwecken will



Von Prof. Dr. Peter Fissenewert

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über spektakuläre Fälle von Managerhaftung berichtet wird. Die Anlässe sind unterschiedlich. Entweder ist es ein Compliance-Vorfall, ein schlechtes Unternehmensergebnis, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder zunächst auch "nur" eine Insolvenz. Die Folgen sind für die Manager in aller Regel fatal. Fehltritte werden in Deutschland sowohl vom Gesetzgeber wie von der Gesellschaft und Gesellschaftern hart bestraft. Das Scheitern führt zu einer Stigmatisierung und zu einer lebenslangen gesellschaftlichen Ächtung. Der Jobverlust bedeutet lang andauernde, meist nicht endende Arbeitslosigkeit. In den seltensten Fällen droht der Absturz auf Hartz IV. Doch die Manager bekommen in der Regel keine zweite Chance für eine Führungsaufgabe in der Wirtschaft.

Außer nachrangingen Tätigkeiten als (Investoren-)Berater bleiben Managern damit alle Türen verschlossen. Die weitere Sanktion ist die gesellschaftliche Ächtung. Dies gilt nicht nur für die Dauer der Verfahren, sondern eben – wie gesagt – lebenslang. Selbst gesetzestreues Verhalten führt zu dauerhafter Stigmatisierung. So ist der Vorstand bzw. Geschäftsführer unter Umständen verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, will er sich nicht haftbar machen. In sämtlichen Unternehmensregistern wird der gesetzestreue Geschäftsführer bzw. Vorstand dauerhaft als Unternehmensleiter einer insolventen Unternehmung geführt mit allen Nebenfolgen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2017, Seite 103 bis 106) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Für Compliance eine schwierige Situation

    Mit der Gründung einer ausländischen Betriebsstätte sind umfangreiche rechtliche und organisatorische Anforderungen verknüpft. Deshalb erfolgt eine bewusste Begründung erst bei einer dauerhaft angelegten Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land.

  • Generative KI als Chance

    Für die kommenden Monate erwarten deutsche Finanzvorstände keine Erholung der Geschäftsaussichten und zeigen sich deutlich pessimistischer als noch im Frühjahr, so der neue CFO Survey Herbst 2023 von Deloitte.

  • Cyberrisiken und Versicherungen

    "Der Schutz der Gesellschaft vor einem noch nie dagewesenen Cyberangriff wird mehr erfordern als eine Versicherung", so wird es im Bericht der Geneva Association formuliert. Wachsende geopolitische Spannungen und der Einsatz digitaler Technologien verstärken die Cyberrisiken, wobei die Cyberangriffe im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 weltweit um 38 Prozent zugenommen haben.

  • IDW PS 980 und Art. 42 DSGVO

    Die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO) sieht Datenschutz als Compliance-Management- System. Blickt man auf die Struktur der Verordnung, so enthält diese alle wesentlichen Elemente eines solchen. Da darf auch eine Zertifizierung eines Datenschutz-Compliance-Systems nicht fehlen. Art. 42 DSGVO befasst sich mit der Zertifizierung und Art. 43 DSGVO mit der Zulassung von Zertifizierern.

  • Urteile und Vorurteile in der Compliance

    Vorurteile und Compliance? Das passt scheinbar nicht zusammen. Aufgrund der Bezüge zur Rechtswissenschaft ist Justitias Bild stets präsent. Ihre drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gefällt und mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.

  • Transparente Lieferketten

    Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit.

  • Evaluation of Corporate Compliance Programs

    Deutsche Unternehmen orientieren sich bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen überwiegend an den Empfehlungen der anerkannten Referenzrahmen IDW PS 980 und ISO 37301. Doch auch der Blick in die USA lohnt sich.

  • Risikobasierter Ansatz der Geldwäsche-Compliance

    Nicht zuletzt aufgrund der immensen Fehlalarmraten des regelbasierten Ansatzes, erscheint KI-basiertes Transaktionsmonitoring eine sinnvolle Alternative im Rahmen der Geldwäsche-Compliance.

  • Stellhebel zur Erhöhung des Compliance-Erfolgs

    Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern (HSLU) und das Schweizerische Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden (FHGR) haben gemeinsam eine Umfrage zum Thema Compliance in der Schweiz durchgeführt.

  • Einordnung von Greenwashing-Risiken

    Anknüpfend an zwei Beiträge zur aktuellen Entwicklung der Compliance-Anforderungen im Nachhaltigkeitsbereich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Phänomen des Greenwashings. Dabei soll ein Blick auf die Definition, die häufigsten Erscheinungsformen und die möglichen Sanktionsrisiken bei Verstößen geworfen werden.

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