
Aktuelle Urteile: Kanzleidurchsuchung
Schutz gegen Kanzleidurchsuchungen: Unzureichender Schutz aus Straßburg
Da Ermittler bei der Durchsuchung der Kanzlei eines verdächtigen Rechtsanwalts keinen Zugriff auf Informationen ohne Bedeutung für das konkrete Verfahren bekommen sollen, ist das Kopieren gesamter Kanzleidatenbestände in Deutschland regelmäßig unzulässig
Zusammengestellt und kommentiert von RA Dr. Philipp Fölsing, Hamburg
(08.03.13) - Ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtssuchenden und seinem Anwalt ist für den modernen Rechtsstaat unabdingbar. Nur so ist die Waffengleichheit zwischen Bürgern und Strafverfolgungsbehörden als zentrale Voraussetzung für ein faires Verfahren gesichert. Deshalb ist die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besonders geschützt. Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt diesen speziellen Schutz allerdings nur unzureichend. Besonders brisant ist das abweichende Votum zweier Richter, die eine unbegrenzte Durchsuchung des Computerdatenbestands einer Kanzlei für möglich halten.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2013, Seite 40 bis 42) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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