Kooperationsformen im Gesundheitswesen


Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung eines neuen § 299a StGB
Nachbesserung des neuen §299a StGB ist wünschenswert

Von RA Peter Homberg, RAin Judith Heimbürger

(26.06.15) - Korruption im Gesundheitswesen ist ein sensibles Thema, da diese nicht nur den Wettbewerb stört, sondern auch zulasten der Qualität in der medizinischen Versorgung gehen und zudem das Vertrauen in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen zerstören kann. Die derzeitigen Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) decken diesen Bereich jedoch noch nicht vollständig ab.

Das StGB erfasst derzeit nicht alle strafwürdigen Formen unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen, sondern greift in erster Linie nur ein, wenn auf Nehmerseite ein Amtsträger beteiligt ist, wie z. B. bei angestellten Ärzten an öffentlichen oder öffentlich-rechtlich getragenen Krankenhäusern. Diesbezüglich hatte der Große Senat für Strafsachen mit Beschluss vom 29. März 2012 entschieden, dass ein "niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt […] bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben […] weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB"3 handelt. Daher werden derzeit niedergelassene Ärzte und angestellte Ärzte an öffentlichen oder öffentlich- rechtlich getragenen Krankenhäusern strafrechtlich unterschiedlich behandelt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 3, 2015, Seite 132 bis 134) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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Im Überblick: ZRFC

Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)

  • Anwendung des LkSG in Deutschland

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein komplexes Wort, das vom Gesetzgeber in die deutsche Sprache eingeführt wurde und neue Verpflichtungen für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern festlegt (ab 2024 wird die Schwelle auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt).

  • Baubranche: Datenrechte & -sicherheit

    Die zunehmenden technischen Möglichkeiten durch Digitalisierung und KI (künstliche Intelligenz) treibt Unternehmen um. Denn Daten sind das neue Öl, sie sind Unternehmenswerte, die Schutz und Sicherheit brauchen.

  • Compliance & Innere Führung der Bundeswehr

    Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand, die veränderte Perspektive bringt jedem neue Erkenntnisse, auch einem Compliance-Officer. Der folgende Text erläutert die "Innere Führung" der Bundeswehr, ein erfolgreiches Modell der Compliance, eingeführt vor rund 70 Jahren, als keiner den Begriff Compliance kannte.

  • Zusammenhang von Compliance & CSR

    Was früher Gegenstand freiwilliger Selbstverpflichtung war, wird seit einiger Zeit zunehmend reguliert: die Wahrnehmung der unternehmensspezifischen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft, neudeutsch Corporate Social Responsibility (CSR). CSR und Compliance rücken damit näher zusammen.

  • Schutz des DSB im Bundesdatenschutzgesetz

    Der Datenschutzbeauftrage soll als internes Kontrollorgan ohne Sorge vor seiner Abberufung die Einhaltung des Datenschutzes beim Verantwortlichen kontrollieren können. Nachdem der EuGH bereits 2022 nationale Regelungen zur Kündigung für unionsrechtskonform erklärte, entschied er dies nun auch für die Abberufung. Die Urteile geben Verantwortlichen Anlass, den Einsatz interner Datenschutzbeauftragter gegen den Rückgriff auf externe Datenschutzbeauftragte noch einmal zu prüfen.

  • Compliance-Theorien: Ein kurzer Überblick

    Compliance ist ein dynamisches Feld, das von vielen Unternehmen zunehmend als Schlüsselkomponente für ihre Geschäftsaktivitäten angesehen wird. Dieser Aufsatz stellt die wichtigsten Compliance-Theorien überblicksartig vor. Er stellt die Schlüsselkonzepte einer effektiven organisatorischen Compliance vor, indem Theorien der Compliance vorgestellt und überprüft werden

  • Einhaltung des Internen Kontrollsystems (IKS)

    Rechnungsprüfungsämter und weitere kommunale Fachbereiche blicken zum Teil fragenvoll auf die, aus ihrer Sicht, exotischen Verwaltungsabläufe an Opernhäusern, wenn es um die Umsetzung der Vergabe- und Beschaffungsordnung (VBO) und der Geschäftsanweisung zur kassenmäßigen Abwicklung von Verwaltungsgeschäften (GAKAV) geht.

  • Wirtschaftskriminalität und Prävention

    In den letzten Jahren konnten auf nationaler, internationaler und globaler Ebene (finanz)wirtschaftliche Schäden beobachtet werden, die nicht zuletzt durch dolose Handlungen im Bereich des Externen Rechnungswesens herbeigeführt wurden. Es kann festgestellt werden, dass häufig die unternehmerische Bilanz, die auf dem Vertrauensgrundsatz bei ihrer Erstellung beruht, verfälscht wird. Häufig wird Liquidität vorgetäuscht, die es de facto gar nicht gibt, und die Aktiva-Seite der Bilanz wird mit fragwürdigen Zahlen aufgehübscht.

  • Compliance-Theorien: Ein kurzer Überblick

    Compliance ist ein dynamisches Feld, das von vielen Unternehmen zunehmend als Schlüsselkomponente für ihre Geschäftsaktivitäten angesehen wird. Dieser Aufsatz stellt die wichtigsten Compliance-Theorien überblicksartig vor. Er stellt die Schlüsselkonzepte einer effektiven organisatorischen Compliance vor, indem Theorien der Compliance vorgestellt und überprüft werden. Insbesondere werden die theoretischen Hintergründe von Compliance-Aktivitäten dargestellt.

  • Gesprächziel ist der Informationsaustausch

    Einfache Versuche bestätigen, dass Gruppen besser entscheiden als Einzelne. Soll die Anzahl von Kugeln in einem Glas geschätzt werden, liegen einzelne Versuchsteilnehmende meistens deutlich falsch. Wird allerdings eine größere Anzahl von Schätzungen zusammengeführt, ist das Ergebnis signifikant näher an der tatsächlichen Zahl. Unternehmen setzten diese Sichtweise bei wesentlichen Entscheidungen durch die Einrichtung von Projekt- beziehungsweise Entscheidungsteams um.

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