Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Volkszählung auf Basis des Zensusgesetzes 2011


Joachim Herrmann: "Der Datenschutz hat für mich beim Zensus 2011 oberste Priorität"
Rund 1,2 Millionen Bayern werden ab 9. Mai 2011 bei Haushaltsstichprobe befragt


(13.08.10) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat an der Zensus-Außenstelle des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Fürth den Zensus 2011 vorgestellt und dessen Notwendigkeit unterstrichen: "Bund, Länder und Gemeinden benötigen aktuelle und verlässliche Zahlen zur Bevölkerung, zum Erwerbsleben und zur Wohnsituation, die allein der Zensus liefern kann. Diese Daten sind für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen unverzichtbar. So müssen unsere Kommunen planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenheime und Sozialwohnungen sie benötigen."

Auch habe die amtliche Einwohnerzahl unmittelbare Auswirkungen etwa auf den Länderfinanzausgleich, den kommunalen Finanzausgleich, die Einteilung der Wahlkreise und die Gewichtung der Stimmen der Länder im Bundesrat. Bei der Volkszählung werde selbstverständlich ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet sein.

Herrmann sagte: "Der Datenschutz hat für mich beim Zensus 2011 oberste Priorität. Wir werden die Sicherheit der erhobenen Informationen durch eine Vielzahl von Maßnahmen gewährleisten. Die Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken verwendet und keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Niemand muss Angst haben, dass seine Daten in falsche Hände geraten."

Der Bundesgesetzgeber hat im vergangenen Jahr mit dem Zensusgesetz 2011 die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2011 angeordnet. Im Unterschied zu früher durchgeführten Volkszählungen wird beim Zensus 2011 nicht die gesamte Bevölkerung in Deutschland befragt. Dies ist möglich, da ein Großteil der erforderlichen Zensusdaten aus bereits vorhandenen Verwaltungsregistern gewonnen werden kann.

Neben den Eigentümern von Gebäuden und Wohnungen werden daher nur statistisch ausgewählte Haushalte im Rahmen der sogenannten Haushaltsstichprobe befragt werden.

"Der Aufwand für den Zensus 2011 ist weit geringer als bei früheren Volkszählungen. Ab dem 9. Mai 2011, dem Zensus-Stichtag, werden bei der Haushaltsstichprobe maximal 9,6 Prozent der Bevölkerung, in Bayern somit rund 1,2 Millionen Personen, befragt werden", sagte der Innenminister.

Die Befragungen werden von den Erhebungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf sozialstaatlich relevante Merkmale wie Bildungsniveau und Migrationshintergrund, die in den Verwaltungsregistern nicht schon enthalten sind.

Die Datensicherheit beim Zensus 2011 soll durch ein Datenschutzkonzept gewährleistet werden, das eng mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder abgestimmt wird. Es enthält neben der Verpflichtung aller Zensus-Mitarbeiter auf Verschwiegenheit vor allem strenge Löschungsvorschriften für die erhobenen Daten.

Bei der Veröffentlichung der Zensus-Daten werden Rückschlüsse auf Einzelpersonen ausgeschlossen sein. Die Zensus-Erhebungsstellen werden schließlich räumlich und organisatorisch so selbständig arbeiten, dass eine Datenweitergabe an andere Verwaltungsstellen ausgeschlossen ist.

Für die ausgewählten bzw. betroffenen Bürger ist die Auskunft beim Zensus 2011 verpflichtend. Sie haben mehrere Möglichkeiten, ihrer Auskunftspflicht nachzukommen:
>> Entweder sie beantworten die Fragen direkt gegenüber dem Interviewer,
>> durch Ausfüllen oder Rücksenden der Fragebogen oder
>> per Internet über eine Online-Meldung.

18 Monate nach dem Zensus-Stichtag, also am 9. November 2012, werden die amtlichen Einwohnerzahlen, ausgewählte Stichprobenergebnisse und die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung bekanntgegeben. Weitere sechs Monate später, also am 9. Mai 2013, werden dann auch Zahlen über Haushalte und deren Struktur sowie vielfältige weitere Auswertungen möglich sein. Bereits die Zeitdauer von zwei Jahren bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse zeigt, dass es sich beim Zensus um ein sehr aufwändiges, hoch technisiertes statistisches Verfahren handelt.

Ein Teil der Aufgaben wird durch die Zensus-Außenstelle des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung in Fürth wahrgenommen. Die ersten Zensus-Mitarbeiter werden Anfang August ihre Arbeit aufnehmen. Zur Hochphase des Zensus im zweiten Quartal 2011 werden dann bis zu 240 Mitarbeiter beschäftigt sein. (Bayerisches Innenministerium: ra)

Lesen Sie auch:
Zensus 2011: Das Volk wird gezählt


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen