Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz für Smart Meter


Peter Schaar: Angemessener Datenschutz würde wesentlich zu einer erfolgreichen Einführung von Smart Meter beitragen
Intelligente Stromnetze: Hohes Ausforschungspotential in Bezug auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen


(13.12.11) - Anlässlich der aktuellen Diskussion über die technische Gestaltung von intelligenten Stromzählern – Smart Meter – legte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) am Tag des Sechsten Nationalen IT-Gipfels ein Positionspapier zu den Datenschutzanforderungen an Smart Meter vor.

Peter Schaar sagte: "Wer smart und erfolgreich sein will, kommt ohne Datenschutz nicht aus. Dies gilt auch für Smart Meter. Die modernen Zähler sollen den Stromverbrauch, nicht jedoch den Stromverbraucher, transparent machen. Auch hier gilt, die besonderen Erfordernisse des Datenschutzes bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu berücksichtigen und den Datenschutz von vorneherein in die Gesamtkonzeption (Privacy by Design) einzubeziehen, anstatt Datenschutzprobleme im Nachhinein mühsam und mit viel Zeitaufwand beheben zu müssen. Diese Vorgehensweise führt auch zu einer höheren Akzeptanz bei den Verbrauchern."

Erfahrungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass ein angemessener Datenschutz wesentlich zu einer erfolgreichen Einführung von Smart Meter beiträgt. Viele Aktivitäten in Beruf, Familie und Freizeit spiegelten sich auch in einem nach Energieeinsatz und Nutzungszeit spezifizierten Verbrauchsprofil wider. Da eine sehr detaillierte Verbrauchserfassung technisch möglich sei, könnten aussagekräftige Nutzungsprofile erstellt werden. Dies birge ein hohes Ausforschungspotential in Bezug auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen. Auf den Punkt genau und in Echtzeit werde die einzelne Aktivität erkennbar. Über den Tag ergebe sich auf diese Weise ein Ablaufprotokoll, das wesentliche Informationen für ein Persönlichkeitsprofil enthalte: (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen