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Internet: Europarat warnt vor Überwachung


Neigung zur Einschränkung der Privatsphäre hat mit dem technologischen Fortschritt und den damit verbundenen Möglichkeiten stark zugenommen
Besonders hervorgehoben werden in einer Erklärung die Risiken einer Gesetzgebung, die eine umfassende Überwachung der Bürger erlaubt

(23.07.13) - Peter Scharr, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), äußert sich zum Thema Tracking und Überwachung im Internet. Schaar sagte unter anderem: "Ich halte es deshalb für bemerkenswert, dass das Ministerkomitee des Europarats am 11. Juni 2013 eine Erklärung verabschiedet hat, mit der auf die Gefahren für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie durch digitales Tracking und andere Überwachungstechnologien aufmerksam gemacht wird. Es ist bestimmt nur ein Zufall, dass der Beschluss fast zeitgleich mit dem Bekanntwerden des umfassenden Internet-Überwachungsprogramm PRISM des US-Geheimdienstes NSA getroffen wurde."

Im Einzelnen führte Schaar aus:
"Europa wird gemeinhin mit der Europäischen Union (EU) gleichgesetzt. Tatsächlich existiert aber mit dem 1949 gegründeten Europarat eine Organisation, die sich der europäischen Zusammenarbeit widmet. Während die aus der Montan-Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervorgegangene EU erst in den letzten Jahren – vor allem in den Beschlüssen zum "Vertrag von Lissabon" – zu einer Werte- und Grundrechtegemeinschaft entwickelt hat, stand dies von Anfang an im Mittelpunkt der Arbeit des Europarats. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit anderen Regelungen, etwa der Konvention zum Datenschutz (Übereinkommen 108 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981) hat der Europarat Maßstäbe zur Gewährleistung von Grundrechten gesetzt.

Ich halte es deshalb für bemerkenswert, dass das Ministerkomitee des Europarats am 11. Juni 2013 eine Erklärung verabschiedet hat, mit der auf die Gefahren für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie durch digitales Tracking und andere Überwachungstechnologien aufmerksam gemacht wird. Es ist bestimmt nur ein Zufall, dass der Beschluss fast zeitgleich mit dem Bekanntwerden des umfassenden Internet-Überwachungsprogramm PRISM des US-Geheimdienstes NSA getroffen wurde.

Besonders hervorgehoben werden in der Erklärung die Risiken einer Gesetzgebung, die eine umfassende Überwachung der Bürger erlaubt. Die Neigung zur Einschränkung der Privatsphäre habe mit dem technologischen Fortschritt und den damit verbundenen Möglichkeiten stark zugenommen. Zudem ruft das Ministerkomitee in Erinnerung, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Achtung der Privatsphäre aus Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte nicht darauf beschränkt ist, Eingriffe in die Privatsphäre zu unterlassen, sondern auch eine Verpflichtung zum aktiven Schutz der Privatsphäre vor Eingriffen durch nicht-staatliche Akteure umfasst.

Vor diesem Hintergrund fordert das Ministerkomitee die Mitgliedstaaten dazu auf, sicherzustellen, dass staatliche Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden den Anforderungen der europäischen und internationalen Menschenrechtsinstrumente genügen. Rechtswidrige Überwachung und Tracking im Cyberspace könnten zum Beispiel strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Übrigen werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, auch im Verhältnis zu Drittstaaten die Risiken der Datenverarbeitung im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Einführung von Exportkontrollmaßnahmen in Bezug auf Überwachungstechnologien in Erwägung zu ziehen, um zu verhindern, dass diese Technologien missbraucht und die Standards zum Schutz der Privatsphäre unterlaufen werden.

Durch die Minister-Erklärung konnte der Europarat wieder einmal seiner Vorreiterrolle beim Schutz der Privatsphäre gerecht werden. Ich begrüße die Erklärung sehr und kann die Forderungen nur unterstützen. Der technische Fortschritt erleichtert eine weitreichende Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern, die von diesen völlig unbemerkt bleibt. Sollten sich die Presseberichte als zutreffend erweisen, so wären die unter dem Namen PRISM bekannt gewordenen Überwachungsmaßnahmen der amerikanischen NSA ein aktuelles Beispiel. Insofern ist es wesentlich, dass durch einen gesetzlichen Rahmen sichergestellt wird, dass die Nutzung der vorhandenen technologischen Möglichkeiten nur im Einklang mit den hohen Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre erfolgt, die unter anderem das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten stellt."
(BfDI: ra)


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