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Verarbeitung personenbezogener Daten


Orientierungshilfe "Datenschutz und Datensicherheit in Projekten: Projekt- und Produktivbetrieb"
Herausgegeben vom Arbeitskreis "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

(25.03.10) - Personenbezogene Daten sind vor der Freigabe eines Systems nicht weniger schutzbedürftig als nach dessen Freigabe.

Die Regelungen der Landesdatenschutzgesetze und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten ungeachtet der Frage, ob die Datenverarbeitung bereits im Produktivbetrieb oder noch in einer Projektphase erfolgt.

Unabhängig von der jeweiligen Phase, in der sich ein Projekt befindet, ist eine Dokumentation erforderlich, der die definierten Ziele, die technischen Mittel und Instrumente, die Festlegung der einzelnen Projektphasen mit Beginn und Ende, die Benennung der verantwortlichen Personen und die Entscheidung der verantwortlichen Person über den Beginn einer Projektphase, die Dokumentation des Projektverlaufes sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zu entnehmen sind.

Lesen Sie den Artikel Orientierungshilfe "Datenschutz und Datensicherheit in Projekten: Projekt- und Produktivbetrieb" auf der Website des "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (BfDI). (BfDI: ra)


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