Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Der bessere Weg zum guten Datenschutz


100 Tage US-Präsident: USA lernt vom deutschen Erfolgsmodell "Datenschutzbeauftragter"
Deutschland war Vorreiter darin, die Kontrolle und Beratung bei der datenschutzgerechten Datenverarbeitung dezentral durch einen betrieblichen bzw. behördlichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen und Behörden direkt anzusiedeln


(04.05.09) - Ende März hat das US Repräsentantenhaus im US-Kongress einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem im Department of Homeland Security (DHS) Datenschutzbeauftragte in den einzelnen Abteilungen geschaffen werden sollen.

Hierzu erklärte Marco Biewald, stellv.Vorsitzender des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD): "Wir begrüßen diesen Schritt außerordentlich und fordern die Parteien im Bundestag auf, das deutsche Erfolgsmodell "betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter" gemeinsam mit dem BvD nachhaltig auszubauen und die weltweite Vorreiterrolle in Sachen Datenschutzbeauftragter wieder einzunehmen."

Deutschland war Vorreiter darin, die Kontrolle und Beratung bei der datenschutzgerechten Datenverarbeitung dezentral durch einen betrieblichen bzw. behördlichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen und Behörden direkt anzusiedeln. Der BvD-Vorstand erklärte hierzu: "Dieser Vorreiterrolle wird die deutsche Gesetzgebung aber nicht mehr gerecht."

Noch in den Neunziger Jahren kämpfte Deutschland mit Erfolg darum, dass - im Vergleich zur zentralen Kontrolle durch eine staatliche Behörde - unbürokratische Kontrollinstrument in die EU-Datenschutzrichtlinie aufzunehmen. Inzwischen hat sich das Modell "Datenschutzbeauftragter" in immer mehr Ländern der EU durchgesetzt, beispielsweise in der Slowakei, Luxemburg, aber auch in Frankreich.

Hierzu sagte Marco Biewald: "Dies beweist, dass dies der bessere Weg zum guten Datenschutz ist. Aber Aufgaben und Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten sind komplexer und umfassender geworden, ohne dass die deutsche Gesetzgebung dem Rechnung getragen hat."

Der BvD-Vorstand verweist darauf, dass der BvD aktiv die Normierung des Berufes Datenschutzbeauftragter vorantreibt. Deshalb fordert der BvD die deutsche Gesetzgebung, Verbände und Institutionen auf, die mehre Jahrzehnte langen Erfahrungen mit dem Datenschutzbeauftragte zu nutzen, um gemeinsam mit dem BvD das Modell "Datenschutzbeauftragter" den neuen Herausforderungen unserer datenschutzrisikoreichen Welt anzupassen.

Die Mitgliederversammlung des BvD hat auf den BvD-Verbandstagen im März die Entwicklung der Berufsgrundsätze des Datenschutzbeauftragten bestätigt und eine ständige Fortentwicklung der Grundsätze eingefordert. Innerhalb des BvD wird zudem an Übergangsvorschriften bei der Einführung der Berufsgrundsätze gearbeitet. "Wir gehen davon aus, dass wir im Gegensatz zur Regierungskoalition noch vor der Bundestagswahl - auf unserem Jubiläumskongress in Ulm - etwas erreichen, und zwar unser Modell eines anerkannt qualifizierten Datenschutzbeauftragten" sagte Biewald. (BvD: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen