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Gegen Betrieb von Facebook-Fanpages


Tätigkeitsbericht für Datenschutz und Informationsfreiheit
Bundesbeauftragter plädiert für eine Zusammenlegung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes und möglichst auch des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die "Weiterentwicklung zu einem Bundestransparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten



Als Unterrichtung (20/6000) liegt der "Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" für das Jahr 2022 vor. Darin empfiehlt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, der Bundesregierung, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, in dem etwa der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Beschäftigungskontext, die Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie typische Datenverarbeitungen im Bewerbungs- und Auswahlverfahren klar geregelt werden.

Zugleich wendet sich der Bundesbeauftragte in dem Bericht gegen den Betrieb von Facebook-Fanpages durch Bundesbehörden. Bei dem Besuch einer Facebook-Fanpage würden umfassend personenbezogene Daten über das Surfverhalten der Nutzer gesammelt, um diese Informationen über Werbung zu monetarisieren.

"Diese Überwachung trifft nicht nur angemeldete Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, sondern auch Personen, die kein Facebook Konto haben", heißt es in der Vorlage weiter. Die wichtige Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit könne nicht die Profilbildung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken rechtfertigen. Da eine datenschutzkonforme Nutzung von Facebook-Fanpages weiterhin nicht möglich sei, empfehle er deren Abschaltung.

Auch legt der BfDI der Bundesregierung nahe, auf eine "erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung" des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission zur Chatkontrolle zu drängen und ansonsten den Entwurf insgesamt abzulehnen. Geplant sei, Anbieter von Messenger- und Hosting-Diensten zum Auffinden von Materialien des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs zu verpflichten "und dazu sämtliche private Kommunikation und Dateien zu durchleuchten". Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das Vorhaben höchst problematisch. Die sogenannte Chatkontrolle biete kaum Schutz für Kinder, "wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation".

Des Weiteren plädiert der Bundesbeauftragte für eine Zusammenlegung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes und möglichst auch des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die "Weiterentwicklung zu einem Bundestransparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten". Ferner spricht er sich in der Unterrichtung dafür aus, die anstehende Evaluierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zu nutzen, um ein "schlüssiges Gesamtkonzept für Personenüberprüfungen auf Bundesebene zu entwickeln". Zudem macht er sich "angesichts des festgestellten geringen Nutzwertes von Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei" weiterhin für deren Abschaffung stark.

Darüber hinaus setzt sich der BfDI für eine gesetzliche Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit für Reservisten zwischen dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ein. Zu den weiteren Empfehlungen seines Tätigkeitsberichts gehört unter anderem, die Einbindung von Videos auf den Webseiten des Bundes zu überprüfen "und datenschutzkonforme Alternativen zur weit verbreiteten Praxis der Einbindung mittels YouTube umzusetzen". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 31.03.23
Newsletterlauf: 26.06.23


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