Facebooks neue Datenrichtlinie trat am 30.01.2015 in Kraft Auf welcher Rechtsgrundlage räumen sich Facebook und seine angeschlossenen Unternehmen die in der Datenrichtlinie umfangreich benannten Übermittlungsbefugnisse ein?
(10.02.15) - Eine kritische Durchsicht der angekündigten Änderungen von Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie von Facebook zum 30. Januar 2015 hat datenschutzrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des beschriebenen Umfangs und der Art der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer aufkommen lassen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) wird insbesondere klären, ob der in der Neuformulierung der Datenrichtlinie beschriebene Austausch personenbezogener Daten mit den als "Facebook-Unternehmen" bezeichneten Drittunternehmen (z.B. WhatsApp, Instagram, Atlas), vor allem unter Einbeziehung der von diesen Unternehmen verwendeten Datenschutzerklärungen, zulässig ist.
Der in der Datenrichtlinie beschriebene Umfang und die Art der Datenverarbeitung muss außerdem im Einklang mit den Prinzipien der Zweckbindung und Transparenz der Datenverarbeitung sowie der Datensparsamkeit und Datenvermeidung stehen. "Wir haben Facebook eine Reihe von Fragen gestellt, deren Beantwortung wir bis Ende Februar erwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt planen wir keine rechtlichen Schritte, wir werden aber zeitnah, insbesondere in Abstimmung mit unseren Kollegen in den anderen EU-Mitgliedstaaten, das weitere Vorgehen abstimmen."
Insbesondere gilt es laut HmbBfDI) , Folgendes zu klären: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage räumen sich Facebook und seine angeschlossenen Unternehmen die in der Datenrichtlinie umfangreich benannten Übermittlungsbefugnisse ein? Auf welcher Grundlage werden künftig die personenbezogenen Daten authentifizierter und nicht authentifizierter Nutzerinnen und Nutzer erhoben und verarbeitet?
2. Sollte sich Facebook auf die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer berufen, wird deren Wirksamkeit zu prüfen sein. Dies betrifft die Frage der Freiwilligkeit, vor allem mit Blick auf die bereits registrierten Nutzerinnen und Nutzer, ebenso wie die Information der Nutzerinnen und Nutzer über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung. (HmbBfDI: ra)
HmbBfDI: Kontakt und Steckbrief
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Koalition für die 21. Wahlperiode wird öffentlich debattiert, das IFG abzuschaffen.
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.
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