Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung


Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung
ULD: "Die derzeitige Diskussion über Vorratsspeicherung wird schwarz-weiß geführt und blendet die Praxis und die technische Entwicklung der Nutzung von Telekommunikation oftmals aus

(07.08.15) - In einer ausführlichen Stellungnahme befasst sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschlag eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes und der hierzu stattfindenden politischen Auseinandersetzung. Darin wird festgestellt, dass der aktuelle Entwurf der Bundesregierung verfassungswidrig ist. Derzeit erfolgt eine weitgehende Nutzung von auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage.

Angesichts dieser Situation plädiert das ULD dafür, die derzeit stattfindende Gesetzgebung so lange zurückzustellen, bis zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen und ermittlungspraktischen Fragen valide Antworten vorliegen und nach einer gesellschaftlichen Diskussion ein möglichst weitgehender Konsens erreicht wurde.

Thilo Weichert, Leiter des ULD, sagte: "Die derzeitige Diskussion über Vorratsspeicherung wird schwarz-weiß geführt und blendet die Praxis und die technische Entwicklung der Nutzung von Telekommunikation oftmals aus. Statt den vorliegenden Entwurf durchzuwinken und sicher vor dem Verfassungsgericht scheitern zu lassen, brauchen wir eine umfassende Diskussion, wie die Bürgerrechts- und die Sicherheitsbelange optimiert werden können. Dabei müssen auch Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung auf den Tisch. Ein Durchzocken des aktuellen Gesetzentwurfs würde nicht nur dem Datenschutz schaden, sondern auch einer effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr." (ULD: ra)

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen