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BGH: Stromnetznutzung gibt es nicht kostenlos


Entgelt für die Nutzung von Stromnetzen zur Durchleitung von Strom: CMS Hasche Sigle erreicht Grundsatzurteil für Netzbetreiber
Der Rechtsstreit betraf einen Zeitraum, in dem die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze noch nicht einer ex ante-Regulierung durch behördliche Genehmigung unterlagen


(21.11.11) - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Gerichte das Entgelt für die Nutzung von Stromnetzen zur Durchleitung von Strom von den Gerichten nicht auf Null bestimmen dürfen (Urteil vom 08.11.2011, Az. EnZR 32/10). Der BGH hat damit die zweite sog. "0,00-Entscheidung" des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wieder aufgehoben (Az. VI-2 U (Kart) 5/06). Das OLG Düsseldorf hatte im Frühjahr des Jahres 2010 den von einem Stromhändler verklagten Netzbetreiber zur Rückzahlung des gesamten für die Nutzung des Stromnetzes im Jahre 2002 bezahlten Entgelts verurteilt.

Rolf Hempel, Partner der Fachbereiche Kartellrecht und Energiewirtschaftsrecht der Wirtschaftskanzlei, hat den betroffenen Netzbetreiber bei diesem Rechtsstreit durch die Instanzen von Anfang an vertreten und das Verfahren vor dem BGH beratend begleitet.

Der Rechtsstreit betraf einen Zeitraum, in dem die Entgelte für die Nutzung der Stromnetze noch nicht einer ex ante-Regulierung durch behördliche Genehmigung unterlagen. Eine Genehmigungspflicht der Netzentgelte hat der Gesetzgeber erst im Jahre 2005 eingeführt. Das OLG Düsseldorf hatte das Entgelt – wie schon in einer früheren Entscheidung von Herbst 2008 in einem anderen Fall eines anderen Netzbetreibers – auf Null festgesetzt. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen diese erste "0,00-Entscheidung" war damals vom BGH zurückgewiesen worden.

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die "0,00-Entscheidung" des OLG Düsseldorf aus dem Frühjahr 2010 hatte der BGH im Frühjahr 2011 die Revision zugelassen und nach der mündlichen Verhandlung am 08.11.2011 nunmehr die Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben. Nach Auffassung des BGH kommt eine Festsetzung eines billigen Entgelts auf Null Euro nicht in Betracht. Das OLG Düsseldorf hatte zuvor seine in den beiden sog. "0,00-Entscheidungen" eingenommene Auffassung selbst schon korrigiert. Das OLG wird unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BGH erneut in diesem kartell- und energiewirtschaftsrechtlichen Fall zu entscheiden haben. (CMS Hasche Sigle: ra)

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