Belege oder Erklärungen fehlen ganz oder teilweise


Abläufe beim Internetportal für Thomas-Cook-Geschädigte
Der Antwort zufolge nimmt die Abwicklung der freiwilligen Ausgleichszahlung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Unterstützung durch die Insolvenzverwalter der deutschen Thomas-Cook-Reiseveranstalter und deren IT- Dienstleister vor



Über den Ablauf der Bearbeitung der von den durch die Insolvenz des Touristikunternehmens Thomas Cook Geschädigten eingereichten Anmeldungen zu Ausgleichszahlungen informiert die Bundesregierung in der Antwort (19/27226) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26380). Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, inwiefern die Bundesregierung die Dienstleister kontrolliert, um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen. Offensichtlich scheine dies aktuell nicht zu geschehen, sodass Aufklärung seitens der Bundesregierung nötig sei.

Der Antwort zufolge nimmt die Abwicklung der freiwilligen Ausgleichszahlung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit Unterstützung durch die Insolvenzverwalter der deutschen Thomas-Cook-Reiseveranstalter und deren IT- Dienstleister vor. Die Prüfung der Anmeldungen und die nach dem Ergebnis der Prüfung vorzulegenden Auszahlungsempfehlungen der Dienstleister erfolgten nach den Prüfroutinen, die das BMJV vorgebe.

Leider erwiesen sich circa 60 Prozent aller Anmeldungen nach der ersten Prüfung als unvollständig, weil erforderliche Angaben, Belege oder Erklärungen ganz oder teilweise fehlten. In diesem Fall fordere der Dienstleister die Anmeldenden mit entsprechenden Hinweisen auf, ihre Anmeldung nachzubearbeiten. Nicht wenige Anmeldungen müssten mehrfach mit der Bitte, erforderliche Angaben, Belege und Erklärungen zu vervollständigen, zurückgegeben werden.

Solche Zwischenschritte könnten die abschließende Prüfung und Auszahlung teils erheblich verzögern. Generell sei die Ausgleichszahlung subsidiär im Verhältnis zu Zahlungserstattungen der Zurich-Versicherung und von sonstiger Seite. Weiter heißt es, das BMJV stehe in ständigem Kontakt mit den beauftragten Dienstleistern. Es sei daher durchgängig über den Bearbeitungsstand informiert und stimme sich laufend mit den Dienstleistern ab.

Den Angaben zufolge lagen zum Stand 19. Februar 2021 im Thomas-Cook-Bundportal circa 105.560 abgeschlossene Anmeldungen vor. Diese Zahl könne sich aufgrund von rund 12.000 fristgerecht zum 15. November 2020 angefangenen Anmeldungen noch erhöhen. Allerdings werde ein Großteil dieser angefangenen Anmeldungen - teils seit längerem und trotz Erinnerung - nicht fortgeführt. Zum Stand 19. Februar 2021 seien 63.781 Anmeldungen mit einem Gesamtvolumen von 89,83 Millionen Euro ausgezahlt worden oder seien in Auszahlung. Das seien circa 60,4 Prozent aller abgeschlossenen Anmeldungen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.03.21
Newsletterlauf: 16.06.21


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