Fipronilrückstände in Lebensmitteln
Fipronil belastete Produkte: Es liege sehr wahrscheinlich ein strafrechtlich relevantes Handeln vor
Weiter heißt es, dass in der Vergangenheit tierische Lebensmittel bei Untersuchungen auf Fipronilrückstände unauffällig gewesen seien
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vor dem 2. Juni 2017 mit Fipronil belastete Produkte in den Handel gekommen sind. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/13550) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13372) zu im Juni diesen Jahres nachgewiesenen Rückständen des Schädlingsbekämpfungsmittels Fipronil in Eiern von Legehennen hervor.
Weiter heißt es, dass in der Vergangenheit tierische Lebensmittel bei Untersuchungen auf Fipronilrückstände unauffällig gewesen seien. Seit dem Jahr 2010 habe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von den Länderbehörden 280.893 Untersuchungsergebnisse auf Rückstände von Fipronil übermittelt bekommen. Davon seien 4.869 auf Lebensmittel tierischen Ursprungs entfallen, darunter 171 Ergebnisse von Eiern und Eiprodukten.
In keinem der tierischen Lebensmittel seien Fipronilrückstände festgestellt worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen hätten die deutschen Landwirte die Beimischung mit Fipronil nicht erkennen können, weil das Mittel nicht auf den entsprechenden Produkten deklariert wurde. Die Anwendung von Fipronil sei bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht zulässig. Es liege daher sehr wahrscheinlich ein strafrechtlich relevantes Handeln vor. Die Staatsanwaltschaft würde inzwischen auch in Deutschland dazu ermitteln. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 12.10.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.