Keine Steuervermeidung durch Fonds


Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken
Darüber hinaus sei die Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage in Deutschland nicht möglich gewesen




Steuerliche Aspekte haben bei der Wahl Luxemburgs als Standort für den 2011 gegründeten Africa Agriculture und Trade Investment Fund (AATIF) nach Angaben der Bundesregierung keine Rolle gespielt. Grund dafür sei allein der Umstand gewesen, dass Luxemburg die Rahmenbedingungen für die Gründung eines strukturierten Entwicklungsfonds geboten habe, schreibt sie in einer Antwort (18/13451) auf eine Kleine Anfrage (18/13270) der Fraktion Die Linke.

Da bei Investmentfonds, die Darlehen ausreichen, grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern der Anleger besteuert werde, stehe die Förderung eines Entwicklungsfonds wie des AATIF mit Sitz in Luxemburg nicht im Widerspruch zum Kampf der Bundesregierung gegen Steuervermeidungspraktiken, betont sie. Darüber hinaus sei die Schaffung eines nach dem Wasserfallprinzip strukturierten Entwicklungsfonds nach der zum Zeitpunkt der Gründung von AATIF geltenden Rechtslage in Deutschland nicht möglich gewesen. Nach heutiger Rechtslage gebe es allerdings keine rechtlichen oder sonstigen regulatorischen Grundlagen, die es der Bundesregierung verbieten würden, einen solchen Fonds aufzusetzen, schreibt sie.

So genannte Wasserfallfonds werden nach unterschiedlichen Risikoklassen strukturiert. Der von der Bundesregierung gemeinsam mit der KfW Bankengruppe und der Deutschen Bank gegründete AATIF verfolgt drei entwicklungspolitische Zielsetzungen in Afrika: die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Haushaltseinkommen sowie die Reduktion von Armut. Bislang habe er 29 Einzelprojekte in Höhe von insgesamt rund 1,9 Millionen US-Dollar finanziert, heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 13.11.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen