Auswertung von Datenleaks


Auswertung von Steuerleaks durch das Bundeskriminalamt
Im Zuge der bislang geführten Ermittlungsverfahren wurden den Angaben zufolge bisher Vermögenswerte in Höhe von zirka 4,5 Millionen Euro vorläufig gesichert



Über die Auswertung sogenannter (Daten-)Leaks durch das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6730). Danach ist es dem BKA gelungen, sich als einzige Polizeibehörde weltweit in den Besitz verschiedener Datenbestände zu bringen, die der Öffentlichkeit als "Panama Papers", "Offshore-Leaks", "Swiss Leaks", "Paradise Papers", "Bahamas Leaks" und "Zypern Leaks" bekannt sind. Als Polizeibehörde nutze das BKA die Daten ausschließlich innerhalb seiner Zuständigkeit zum Zwecke der Strafverfolgung. Schon die Erlangung der Datenbestände durch das BKA habe eine effektive Verfolgung von Straftaten, die anderenfalls nicht hätten aufgeklärt werden können, zum Ziel gehabt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, zeigen die Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Steuerkriminalität sowie die Erkenntnisse aus den bisherigen Auswertungen der Datenbestände, "dass mit einem Verschleierungskonstrukt zur wirtschaftlichen Berechtigung versehene Off-Shore-Gesellschaften vornehmlich kriminellen Zwecken zur Umgehung der Rechtsordnung dienen". Solche Konstrukte würden häufig als Werkzeug zur Begehung von Geldwäsche und anderen Wirtschaftsstraftaten und Steuerhinterziehung eingesetzt. Soweit die Datenbestände Aufschluss über Steuerstraftaten geben, würden diese von den zuständigen Behörden aufbereitet und verfolgt. Dass so auch noch Steuernachforderungen geltend gemacht werden können, sei ein "wünschenswerter Nebeneffekt der Auswertung der Datenbestände".

Im Zuge der bislang geführten Ermittlungsverfahren wurden den Angaben zufolge bisher Vermögenswerte in Höhe von zirka 4,5 Millionen Euro vorläufig gesichert. Rückmeldungen der Steuerbehörden ergaben laut Vorlage bislang ein steuerliches Mehrergebnis von mehr als drei Millionen Euro.

Laut Vorlage ist die technische Aufbereitung aller Daten noch nicht abgeschlossen und die Auswertung der technisch aufbereiteten Datenbestände dauert an. Überprüfungen im Rahmen der Ermittlungsverfahren, Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Auswertung dieser umfangreichen und unstrukturierten Datenbestände mit den verschiedensten Dateiformaten stelle eine besondere Herausforderung hinsichtlich einer zielgerichteten Auswertung unter Zuhilfenahme moderner IT-Unterstützung dar. Dies beziehe sich auch auf die weiteren Datenbestände, "mit deren Auswertung voraussichtlich Anfang 2019 begonnen werden kann". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 14.03.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen