Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung


"Wettbewerbsrecht 4.0": Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stellen dabei eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar



Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das geht aus der Antwort (19/2891) auf eine Kleine Anfrage (19/2399) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung werde voraussichtlich 2019 festzulegende Inhalte in einem Gesetzentwurf bündeln. Weiter heißt es, das Ministerium arbeite zudem an einer Kommission zum Wettbewerbsrecht 4.0.

Die Abgeordneten hatten speziell wegen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Wettbewerbsrecht nachgefragt. Diese Auswirkungen stellten eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar, heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung scheine dies erkannt zu haben, gleichwohl gebe es bisher keine Schritte zur Änderung des entsprechenden Gesetzes.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Wettbewerbsrecht ist essentieller Bestandteil einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stellen dabei eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar. Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat in dieser Hinsicht zwar an einigen Stellen Abhilfe geleistet, jedoch gibt es, insbesondere im Bereich der Digitalwirtschaft, weiterhin gravierende Lücken. Die Bundesregierung scheint das erkannt zu haben. So wird im bereits 2017 erschienenen Weißbuch "Digitale Plattformen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein Versagen von bestehendem Recht beschrieben, wodurch der Wettbewerb in einzelnen Sektoren beschränkt sei oder gar ausgeschaltet werde (vgl. S. 57).

Auch die Bundesregierung scheint erkannt zu haben, dass in dieser Legislaturperiode eine Novelle des GWB notwendig ist. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD listet eine Reihe von Stellen auf, an denen die Koalitionäre ansetzen wollen. Trotz dieser Erkenntnisse gab es bisher keine Schritte zur Änderung des GWB. So ist beispielsweise bisher weder ein Zeitplan erstellt worden, noch gibt es Überlegungen zur Besetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Kommission "Wettbewerbsrecht 4.0", wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 19/1908 hervorgeht.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass führende Expertinnen und Experten im Bereich der Wettbewerbspolitik von einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Firmen im Bereich der digitalen Plattformen warnen, besorgniserregend. Auch aktuelle Skandale digitaler Plattformen zeigen, dass die Zeit für eine Novellierung des Wettbewerbsrechtes drängt, um solche Skandale in Zukunft zu verhindern oder zumindest die Folgen dieser Skandale abzufedern. Auch über die Schritte, die die Bundesregierung einleiten möchte, um das Wettbewerbsrecht neu zu gestalten, herrscht bisher Unklarheit.


eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 27.07.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen