Hybridkapital in der Finanzmarktkrise


Deutsche Bundesregierung: Die Bedeutung von Hybridkapital deutscher Banken wird aufgrund der Basel-III-Beschlüsse zurückgehen
Fraktion Bündnis 90/die Grünen macht darauf aufmerksam: In den Jahren 2007 und 2008 hingegen wäre trotz Verlusten das Hybridkapital noch weitestgehend voll bedient worden, so dass hohe Liquiditätsabflüsse bei den Banken stattgefunden hätten

(08.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung hat ihre Antwort (17/4496) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (17/3969) mit detaillierten Angaben zum Hybridkapital deutscher Banken vorgelegt. Dabei äußert die Bundesregierung die Erwartung, dass die Bedeutung von Hybridkapital aufgrund der Basel-III-Beschlüsse zurückgehen wird.

Wie die Fraktion in ihrem Vorwort zur Anfrage schreibt, sind unter Hybridkapital Kapitalinstrumente zu verstehen, die sich weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital eindeutig zuordnen lassen.

Sie können dem Eigenkapital zugewiesen werden, wenn sie Verluste tragen, aber auch Fremdkapitalcharakter haben, wenn sie kündbar sind.

Für deutsche Banken sei Hybridkapital eine wichtige Komponente ihres Eigenkapitals.
Nach § 10 Absatz 4 bzw. 5 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind die Hybridkapitalarten "Stille Einlagen" bzw. "Genussscheine" nur dann dem Kern- bzw. Ergänzungskapital zurechenbar, wenn sie bis zur vollen Höhe am Verlust teilnehmen.

Doch erst infolge des Anfang 2010 bekannt gewordenen Drängens der EU-Kommission habe tatsächlich eine beschränkte Teilnahme dieser Hybridkapitalarten an den Verlusten der Landesbanken des Jahres 2009 stattgefunden.

In den Jahren 2007 und 2008 hingegen wäre trotz Verlusten Hybridkapital noch weitestgehend voll bedient worden, so dass hohe Liquiditätsabflüsse bei den Banken stattgefunden hätten. Hintergründe hierzu seien der Öffentlichkeit bisher nahezu unbekannt – auch vor dem Hintergrund zuvor erfolgter Stabilisierungshilfen durch den Sonderfond Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und der Positionierung der Bundesregierung im Zuge der entsprechenden Beihilfeverfahren.

Ferner würden sich Fragen ergeben nach den Auswirkungen der Basel-III-Beschlüsse bezüglich Hybridkapital auf die Banken in Deutschland. Insbesondere müsste man fragen, warum im Zuge der Bankenrettung auf die Investoren so große Rücksichten genommen wurden, obwohl frühzeitig absehbar gewesen wäre, dass Basel III eine Verbesserung der Qualität des Kapitals, d. h. eine deutliche Verringerung seiner hybriden Bestandteile, zum Ziel nehmen würde. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen