Hilfen für schutzbedürftige Verbraucher


Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen
Kinder oder Seniorinnen und Senioren in bestimmten Marktsituationen oft einen höheren Schutz bzw. stärkere Unterstützung als andere Altersgruppen



In einer ausführlichen Antwort (18/13572) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13405) befasst sich die Bundesregierung mit der sogenannten Verbraucherverletzlichkeit (consumer vulnerability). In der Anfrage zu "Schutzlücken und Unterstützungsbedarf bei besonderen Verbrauchergruppen" ging es um Personengruppen, die "nicht" oder "nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen".

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf eine Studie der EU-Kommission, derzufolge 37 Prozent der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in der Lage waren, das beste und für sie günstigste Angebot auszuwählen. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz befasse sich ein Referat "Besondere Verbrauchergruppen" mit verbraucherpolitischen Maßnahmen wie Verbraucherinformationen und Verbraucherforschung bezüglich besonderer Verbrauchergruppen.

Dazu gehörten Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen sowie Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen. Im Einzelnen führt die Bundesregierung dann eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten zugunsten solcher Verbrauchergruppen in der zurückliegenden Legislaturperiode auf. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Lebensumstände von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind sehr unterschiedlich. Doch fast alle Verbraucherinnen und Verbraucher können in bestimmten Marktsituationen verletzlich sein. Verbraucherverletzlichkeit (engl.: consumer vulnerability) bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht (bzw. nicht in ausreichendem Maße) in der Lage sind, ihre Interessen und ihr persönliches Wohlergehen als Marktteilnehmer zu schützen.

Auch wenn Verletzlichkeit also v. a. kontextbezogen und nicht personen-(gruppen-)bezogen auftritt können bestimmte soziodemographische Merkmale wie Alter, Sprache oder Einkommen einen starken Einfluss auf die Verletzlichkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben. Der Verbraucherpolitik kommt für diese Verbrauchergruppen eine besondere Verantwortung zu.

So benötigen Kinder oder Seniorinnen und Senioren in bestimmten Marktsituationen oft einen höheren Schutz bzw. stärkere Unterstützung als andere Altersgruppen. Auch Menschen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, Menschen mit Behinderungen, armutsgefährdete oder überschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft stärker unterstützungsbedürftig als andere.
Die Belange von "besonderen Verbrauchergruppen" werden auch von der Bundesregierung gezielt berücksichtigt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 08.11.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Rechtsposition von Hinweisgebern

    Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen, stattgefunden. Dabei ging es diesmal nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren.

  • Union fordert mehr Einsatz beim Data Act

    Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion (20/6181) in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde.

  • Hub für neue KI-Entwicklungen

    Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss.

  • Skandal: Wegfallen der Bußgeldregelung

    Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand.

  • Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH

    Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen