Bericht zum Agrar-Patent-Monitoring


Anzahl der für die Landwirtschaft relevanten Biopatente ist gering, wenn man die Anzahl in Relation zu der Gesamtzahl der Patentanmeldungen setzt
Überwiegend hätten die Patente Erzeugnis- als auch Verfahrensansprüche betroffen

(11.09.14) - Für das Jahr 2013 sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Europäischen Patentamt (EPA) von 507 angemeldeten landwirtschaftliche relevanten Patenten insgesamt 220 erteilt worden. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in einem als Unterrichtung (18/2119) vorliegendem Bericht über die "Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung".

Dieser enthält die ersten Ergebnisse des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgebauten Biopatent-Monitorings. Der Bundestag hatte die Bundesregierung 2012 zum Aufbau eines solchen Monitorings aufgefordert. Das BMEL beauftragte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und das Bundesortenamt mit dem Aufbau des Monitoring im Bereich der Landwirtschaft.

Wie die Bundesregierung schreibt, sei die Anzahl der für die Landwirtschaft relevanten Biopatente gering, wenn man die Anzahl in Relation zu der Gesamtzahl der Patentanmeldungen setze. Insgesamt seien im Jahr 2013 57.905 Patente beim DPMA angemeldet und 13.854 Patente erteilt worden. Die Zahl der vom Bio-Monitoring als beobachtungswürdig eingestuften Patentanmeldungen und Patenterteilungen sei nochmals deutlich geringer als die Gesamtzahl der von ihm erfassten Patentanmeldungen und Patenterteilungen. Die weitaus meisten von der Biopatent-Monitoring erfassten Patenterteilungen fanden beim Europäischen Patentamt (EPA) statt, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Von den 220 erteilten Patenten sei nur eines beim DPMA erteilt, und von den 507 Anmeldungen nur 13. Zehn der beim DPMA angemeldeten Patente sowie eines der vom DPMA erteilten Patente hätten sich auf Nutztiere bezogen. Überwiegend hätten die Patente jedoch Erzeugnis- als auch Verfahrensansprüche betroffen. Patente, die ausschließlich Erzeugnisansprüche beinhalten, seien jedoch eher die Ausnahme. Der überwiegende Anteil der Patente betreffe die Herstellung oder Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), allein 90 Prozent bei den Nutzpflanzen. Im Bereich der Nutztiere seien es etwa 50 Prozent der Patentanmeldungen und 40 Prozent der erteilten Patente. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen