Mehr Transparenz bei Vergleichsportalen


Erkenntnisse und Konsequenzen der Bundesregierung nach der Insolvenz der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft für die Vermittlungstätigkeiten von Vergleichsportalen
Diskutiert wird auch die Mitverantwortung der Internetvergleichsportale, die in vielen Fällen Vermittler sind für Discountenergieversorger



Vergleichsportale sollen künftig dazu verpflichtet werden, "nicht nur die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen aufzulisten, sondern auch deren Gewichtung". Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (19/9483) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8860) mit Verweis auf die politische Einigung der Trilog-Verhandlungen zur Omnibus-Richtlinie (Ratsdokument 8021/19, 29.3.2019). Keine Mehrheit fand demnach die Forderung der Bundesregierung, ein "die Marktabdeckung betreffendes ausdrückliches Transparenzerfordernis" in der Richtlinie festzuschreiben. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage die Rolle von Vergleichsportalen im Zusammenhang mit der Insolvenz der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft thematisiert.

Vorbemerkung der Fragesteller
Ende Januar 2019 wurde bekannt, dass der Discount-Energieversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat. Nach Teldafax und Flexstrom ist die BEV der drittgrößte Niedrigpreisanbieter, der in die Insolvenz geht. In einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens vom 30. Januar 2019 hieß es, das Unternehmen sei "zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten". Nach Einschätzungen von Branchenkennern sind rund 500 000 Strom- und Gaskunden von der Insolvenz betroffen. Auch die BEV-Muttergesellschaft in der Schweiz, die Genie Holding AG, hat zwischenzeitlich im Februar 2019 Insolvenz beantragt und aus Sicht der Fragesteller die Chancen der Gläubiger damit verschlechtert.

Durch die Insolvenz stehen sowohl das nach Ansicht der Fragesteller wacklige Geschäftsmodell der BEV als auch die Rolle von Internetvergleichsportalen in der Kritik. So hatte die BEV im vergangenen Jahr aufgrund sehr niedrig angebotener Strompreise hohe Verluste zu verzeichnen und musste gegen Ende des Jahres die Preise enorm erhöhen. Dabei sollten die Grundpreise um mehrere Hundert Prozent steigen, obwohl Preisgarantien die Kunden vor einem Anstieg hätten schützen sollen. In Folge des Kostenanstieges verließen im Dezember 2018 ca. 200.000 Kunden die BEV.

Diskutiert wird auch die Mitverantwortung der Internetvergleichsportale, die in vielen Fällen Vermittler sind für Discountenergieversorger. Grundsätzlich können Vergleichsportale nach Auffassung der Fragesteller einen hohen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen: Sie erlauben ein einfaches und unkompliziertes Vergleichen vieler Anbieter und liefern Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen, die sie sonst nur schwer erhalten würden. Allerdings stehen die Plattformen häufig aufgrund ihrer Intransparenz und teilweise problematischen Bewertungskriterien in der Kritik.

Demnach können potenzielle Kunden oftmals nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage die Bewertungen der Portale erfolgen. Für Vergleichsplattformen im Energiebereich hat das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung beispielsweise festgestellt, dass die Plattformen selbst Erstauswahl und Ranking stark durch standardmäßig eingestellte Filtereinstellungen beeinflussen. So werden etwa im Erstranking teilweise nur Tarife angezeigt, für die das Portal Provisionen erhält bzw. für die das Portal als direkter Vermittler agiert. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht nach der Insolvenz der BEV Handlungsbedarf hinsichtlich der Transparenz von Vergleichsportalen und will die Aufsicht über Vergleichsportale stärken.

Mangelnde Transparenz von Vergleichsportalen betrifft aber nicht nur den Stromsektor, sondern auch Plattformen für Hotel- und Reisebuchungen, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen. Insgesamt hat das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung festgestellt, dass viele Portale längst nicht so objektiv sind, wie sie es vorgeben. Unter anderem stellte die Studie fest, dass Anbieter bei Hotelvergleichen Entgelte beziehungsweise Provisionen zahlen können, um die Darstellung der Ergebnisse zu beeinflussen und bessere Listenplätze auf Portalen erkaufen zu können. Bei Versicherungsvergleichen würden zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Mitunter decke ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab, wobei dies auch oft erfolgt, da große Anbieter nicht gelistet werden wollen. Unklar ist oft, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen zustande kommen. Eine mangelhafte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher kann nach Ansicht des Bundeskartellamts eine "unzulässige Irreführung" oder eine "verdeckte Werbung", also ein Fall unlauteren Wettbewerbs, sein.

Laut Bundeskartellamt stellt sich die Frage, "ob der Verbraucher sich darauf verlassen kann, dass weit oben aufgeführte Suchergebnisse die für ihn relevantesten sind". Bereits in der 18. Wahlperiode wurde im Deutschen Bundestag über Forderungen zur Verbesserung der Transparenz von Buchungs- und Vergleichsportalen diskutiert (siehe Bundestagsdrucksache 18/10043). Konkrete Ziele zu mehr Transparenz gibt auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vor. Demnach soll die Transparenz auf Plattformen hinsichtlich ihrer Bewertungssysteme, Gewichtung der Ergebnisse, Provisionen, Marktabdeckung sowie der Zusammenhänge und wirtschaftlichen Verflechtungen der Portale erhöht werden. Auf EU-Ebene wird derzeit im Zusammenhang mit dem "New Deal for Consumers" über Transparenzpflichten von Verkaufs- und Vergleichsplattformen diskutiert.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 14.06.19


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