Inhalte des Ceta-Abkommens
Das Ausschusswesen in CETA
Die Bundesregierung hat sich insbesondere an den Diskussionen über die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Sonderausschüsse beteiligt und dabei erfolgreich eine Reihe von Punkten eingebracht, um die Rechte der Mitgliedstaaten und die demokratische Rückbindung klarer zu verankern und abzusichern
Um die inhaltliche Arbeit rund um das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Ceta, geht es in der Antwort (19/6713) auf eine Kleine Anfrage (19/6027) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Deutsche Bundesregierung sämtliche Dokumente mit Bezug zu Beschlüssen und Inhalten aus Ceta auf, die sie im vergangenen Jahr dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat.
Als Antwort auf die Frage nach Ausschuss- und Gremienterminen aus Ceta verweist die Bundesregierung auf den aktuellen Übersichtsplan der EU-Kommission. Sie äußert sich außerdem in der Antwort zu ihrer Beteiligung an der inhaltlichen Ausgestaltung und der Arbeit des Abkommens auf EU-Ebene. Ceta wird seit 21. September 2017 vorläufig angewendet.
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurden zahlreiche Ausschüsse mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen errichtet. Seit September 2017 wird CETA in weiten Teilen vorläufig angewandt. Seitdem hat ein Großteil der Ausschüsse und bilateralen Dialogforen bereits getagt. Zu prüfen ist, inwiefern der Einfluss der EU-Mitgliedstaaten sowie die demokratische Kontrolle durch den Deutschen Bundestag gewährleistet sind.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 20.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.