Schaden für die kulturelle Vielfalt


Kleine Verlage schützen: Kulturstaatsministerin Grütters zu Rückforderungsverfahren der VG Wort gegenüber Verlagen
Schnell gemeinsam eine bundesgesetzliche Lösung zu finden, die das bewährte Zusammenspiel und Einvernehmen zwischen Urhebern und Verlegern wiederherstellt



Anlässlich der von der VG Wort gegenüber Verlagen eingeleiteten Rückforderungsverfahren erklärt Staatsministerin Monika Grütters: "Die erfolgreich und einvernehmlich praktizierte Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zählt zu den bewährten kulturpolitischen Konstanten der Literaturlandschaft in Deutschland. Diese Praxis, durch die Entscheidungen von EuGH und BGH neuerdings in Frage gestellt wurde, muss in Zukunft weiterhin möglich sein, denn sie ist eine Grundlage unserer vielfältigen Verlagslandschaft und dient allen Autoren, Verlagen und Lesern. Mit Sorge beobachte ich das seitens der VG Wort in Folge der Gerichtsentscheidungen eingeleitete Rückforderungsverfahren. Dies belastet gerade kleine Verlage ganz enorm, teilweise existentiell. Mich erreichen alarmierende Berichte aus der Branche, dass trotz des guten Willens der Beteiligten auch Insolvenzen nicht auszuschließen sind."

Grütters sagte weiter: "Hier besteht Handlungsbedarf. Es gilt Schaden für die kulturelle Vielfalt und die Kreativwirtschaft zu verhindern und Härten abzumildern. Kurzfristig sollte unter anderem eine finanzielle Unterstützung für Verlage, die durch die Rückforderungen in ihrer Existenz bedroht sind, durch den Haushaltsgesetzgeber geprüft werden. Dies wäre ein sehr wichtiges Signal. Denn es sind gerade oft die kleineren, die innovativen und experimentierfreudigen Verlage, die publizistische Wagnisse eingehen und noch unbekannten Autoren den Weg in ein Verlagsprogramm ebnen. Nicht zuletzt sind sie für eine lebendige Verlagslandschaft unverzichtbar. "

Die Staatsministerin betonte: Ich halte es außerdem für dringend geboten, nun schnell gemeinsam eine bundesgesetzliche Lösung zu finden, die das bewährte Zusammenspiel und Einvernehmen zwischen Urhebern und Verlegern wiederherstellt, und damit für die Zukunft Rechtssicherheit schafft. Neben einer Regelung im deutschen Recht brauchen wir so schnell wie möglich eine Lösung auf Ebene des europäischen Rechts. Insofern sind die Vorschläge der EU-Kommission vom 14. September 2016, für die der Bundesjustizminister und ich uns intensiv eingesetzt hatten, ein wichtiger Schritt. Ich wünsche mir, dass wir uns innerhalb der EU hier schnell einigen können. Wegen der hohen Priorität werde ich das Thema Verlegerbeteiligung auch unabhängig von den anderen Vorschlägen des EU-Urheberrechtspakets vorantreiben. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 21.12.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen