Regierung will Fahrverbote vermeiden


Vereinbarungen des "Nationalen Forums Diesel": Fahrzeugumrüstungen mittels Software-Updates und Auswirkungen auf die Luftqualität
Umrüstungen mittels Software-Updates und Auswirkungen auf die Luftqualität



Freigaben für Software-Updates der Dieselhersteller durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgen erst, "wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen". Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13668) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13339) deutlich.

Der für die Freigabe zuständige Prüfbereich Marktüberwachung/Feldüberwachung beim KBA verfügt der Antwort zufolge derzeit über 14 Personen und wird nach Regierungsangaben aufgestockt. Auf die Frage der Grünen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass die per Software-Update umgerüsteten Dieselfahrzeuge von eventuellen Fahrverboten in Städten mit weiterhin überhöhten Stickstoffdioxidbelastungen betroffen sein werden, heißt es in der Antwort: "Ziel der Bundesregierung ist es, mit den auf dem Nationalen Forum Diesel eingeleiteten Maßnahmen Fahrverbote zu vermeiden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Am 2. August 2017 fand in Berlin auf Einladung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das sogenannte Nationale Forum Diesel statt. Laut Ergebnisprotokoll wurde mit den Autoherstellern unter anderem die Durchführung von Software-Updates bei ca. 5,3 Millionen in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeugen der Euro-Normen 5 und 6 bis Ende des Jahres 2018 vereinbart. Mit den Updates soll eine durchschnittliche Senkung der Stickoxid-Emissionswerte um 25 Prozent bis 30 Prozent erreicht werden.

Nach Ansicht der Fragesteller reichen die beschlossenen Software-Lösungen jedoch nicht aus, um die Luftqualität tatsächlich wirksam zu verbessern und die drohenden Fahrverbote in zahlreichen Städten noch abzuwenden. Nicht nur fällt die Reduktion zu gering aus, auch ist die Dauer der Umrüstungsaktion bis Ende des Jahres 2018 zu lang bemessen. Zudem ist fraglich, wie hoch die Umrüstungsquote ausfällt, da es sich nur um eine freiwillige Aktion handelt, und welche Konsequenzen bei einer zu geringen Umrüstungsquote folgen. Unklar bleibt nach Abschluss des Gipfels auch, wie die Fortsetzung der Arbeit in den in der Erklärung des Dieselgipfels genannten Expertengruppen, eine mögliche Wiederholung des Dieselgipfels sowie die Überprüfung der Umsetzung der Ergebnisse erfolgen sollen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 24.11.17



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