Blauer Engel auch für Computer?


Konferenz "Klimaschutz und Ressourceneffizienz": Anleitung, wie Rechenzentren energieeffizient arbeiten können
Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Andreas Troge, plädierte für einen regeren Gebrauch von Produkt-Kennzeichnungen mit dem Blauen Engel oder anderen Symbolen


(20.02.08) - Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) aufgefordert, durch Innovationen den Stromverbrauch ihrer Geräte zu senken. Das diene dem Klimaschutz und sei für Kunden und Unternehmen wirtschaftlich, sagte Gabriel in Berlin auf der Konferenz "Klimaschutz und Ressourceneffizienz".

Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Andreas Troge, plädierte für einen regeren Gebrauch von Produkt-Kennzeichnungen mit dem Blauen Engel oder anderen Symbolen. Die Industrie nutze dies viel zu wenig. "Es sind daher große Anstrengungen nötig, diese Kennzeichnungen vor allem direkt am Verkaufsort sichtbar zu machen", sagte Troge.

Die Konferenz "Klimaschutz und Ressourceneffizienz" ist eine Koproduktion vom Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Sie findet seit 2006 jährlich statt.

Die Kooperation von Bundesumweltministerium, UBA und BITKOM trägt bereits erste Früchte: Viele Hersteller, IT-Dienstleister und Rechenzentrumsbetreiber sind für das Problem des zunehmenden Energieverbrauchs sensibilisiert. Das zeigt sich daran, dass auf der kommenden Computer-Fachmesse in Hannover, der CeBIT, das so genannte "Green IT" thematischer Schwerpunkt ist.

Wachsenden Stromverbrauch stoppen
Gabriel forderte, sämtliche heute bereits verfügbaren und bei Vorreitern bereits eingesetzten energieeffizienten Technologien auf breiter Front anzuwenden. Dann könnten bis 2010 etwa 20 Terawattstunden beziehungsweise 13,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart werden. "Die Betreiber von Rechenzentren in Deutschland könnten auf diese Weise bis 2010 rund 2,5 Milliarden Euro an Stromkosten einsparen", fügte der Umweltminister hinzu.

Gabriel informierte die Zuhörer auf der Konferenz über die Ergebnisse einer vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie. Danach verbrauchten rund 50.000 deutsche Rechenzentren 2006 etwa 8,67 Terawattstunden Strom. Ein Unternehmen mit 1.000 laufenden Prozessoren verbraucht im Jahr soviel Strom wie 200 durchschnittliche Familienhaushalte zusammen. Auch das Internet ist ein wachsender Stromfresser.

Um diesen Trend zu stoppen, stellte das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit der BITKOM einen Leitfaden ins Netz. Er gibt Anleitung, wie Rechenzentren energieeffizient arbeiten können. Zudem bietet das Umweltbundesamt eine Dokumentation zum grünen Surfen an.

Hier erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Tipps, wie man Energie rund um das Internet sparen kann:
Leitfaden für energieeffizientes Arbeiten in Rechenzentren
Dokumentation zum "Grünen Surfen"

ITK-Branche muss effizientere Produkte anbieten
Der in Deutschland auf die ITK und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf liegt derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Weltweit ist die ITK-Branche für rund zwei Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Sie leistet aber etwa sechs Prozent der weltweiten Wertschöpfung.

Somit ist die Energieeffizienz der Branche um den Faktor drei besser als der allgemeine Schnitt durch alle Sektoren, erklärte Martin Jetter, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Darauf könne sich aber niemand ausruhen.

Das Ziel müsse deshalb sein, Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln. Dafür müssten quer durch alle Wirtschaftsbereiche energieeffizientere Produkte konstruiert, produziert, genutzt und recycelt werden. Zum Beispiel: Würde nur jede vierte Geschäftsreise in Europa durch Videokonferenzen ersetzt, so sparte dies rund 28 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen