Ethik-Regeln für automatisiertes Fahren


Regierung betont in der Vorlage, automatisierte und vernetzte Systeme, insbesondere lernende und selbstlernende Systeme, dürften nicht zu einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer führen
"Niemand darf zur Nutzung automatisierter Fahrsysteme gezwungen werden", wird in der Vorlage klargestellt



Die Deutsche Bundesregierung will klare Ethik-Regeln für das automatisierte und vernetzte Fahren schaffen. Das geht aus dem "Maßnahmenplan der Bundesregierung zum Bericht der Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren (Ethik-Regeln für Fahrcomputer)" hervor, der als Unterrichtung (18/13500) vorliegt. Vorgesehen ist darin unter anderem, die Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme, aufbauend auf der bereits erfolgten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktionen, "laufend zu überprüfen und bei Notwendigkeit konsequent fortzuführen".

Ausgehend von den Vorschlägen der Ethik-Kommission zu den datenschutzrechtlichen Erfordernissen will die Regierung - unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung - Maßnahmen zum Ausgleich zwischen der für die Sicherheit notwendigen Datenerhebung, der Gewährleistung von Innovation und Wettbewerbsgerechtigkeit und der Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung einschließlich des erforderlichen Schutzes Betroffener aus dem Fahrzeugumfeld identifizieren und umsetzen. "Dabei wird davon ausgegangen, dass der Fahrer grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können soll", heißt es in der Unterrichtung.

Die Regierung betont in der Vorlage, automatisierte und vernetzte Systeme, insbesondere lernende und selbstlernende Systeme, dürften nicht zu einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer führen. Sie müssten zuverlässig hohe Sicherheitsanforderungen an fahrzeugsteuerungsrelevante Funktionen erfüllen, einschließlich des Schutzes vor Manipulationen der Fahrzeugsteuerung, und müssten die Ethik-Leitlinien beachten. Geplant sei, einen Szenarienkatalog zu entwickeln und an eine neutrale, noch zu bestimmende Instanz zu übergeben, um entsprechende allgemeingültige Vorgaben zu erstellen, heißt es in dem Maßnahmenplan.

Im Interesse einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit und zur Förderung von mobilitätsbezogener Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der zielgerichtete gesellschaftliche Dialog verstärkt fortgeführt werden. "Niemand darf zur Nutzung automatisierter Fahrsysteme gezwungen werden", wird in der Vorlage klargestellt.

Vorantreiben will die Bundesregierung nach eigener Aussage die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens für die Programmierung von Fahrcomputern, der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze für unausweichliche Unfallsituationen verbindlich vorschreibt. "Dabei gilt: Diese Situationen sind soweit wie möglich zu vermeiden; die Vermeidung eines Personenschadens hat stets Vorrang vor der Vermeidung eines Sachschadens und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen ist unzulässig."

Ein weiteres Ergebnis der Beratungen der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzten und mit hochkarätigen Experten aus Philosophie, Theologie, Recht und Technik besetzten Ethik-Kommission ist laut der Unterrichtung die Feststellung, "dass die neuen Systeme eine erhebliche Reduzierung der Unfallwahrscheinlichkeit erwarten lassen, wobei technisch unvermeidbare Restrisiken einer Einführung derartiger Systeme bei Vorliegen einer grundsätzlich positiven Risikobilanz nicht entgegenstehen". Die Kommission fordert in ihren Leitlinien außerdem, in fahrzeugtechnischer Hinsicht müssten die Übergabevorgänge und damit die Verantwortlichkeiten zu jedem Zeitpunkt klar geregelt, erkennbar und dokumentiert sein. Eine angemessene Übergabezeit für die Übernahme der Fahrzeugsteuerung sei stets zu gewährleisten und die Systeme müssten in der Lage sein, ohne menschliche Unterstützung in einen "sicheren Zustand" zu gelangen. (Deutscher Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 09.11.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen