Umgang mit personenbezogenen Daten


Verarbeitung von Daten in Staatsschutzdateien des Bundeskriminalamtes, die von Landesbehörden übermittelt werden
Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien



Die Fraktion Die Linke möchte von der Deutschen Bundesregierung wissen, welche "allgemeinen Grundsätze, Leitlinien oder Ähnliches" beim Bundeskriminalamt existieren, "die den Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien regulieren". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/40) unter anderem danach, was die wesentlichen Inhalte dieser Regulierung sind.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Die Vorgänge um den Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg und die Speicherpraxis des Bundeskriminalamtes (BKA), aber auch der Landespolizeien sind von verschiedener Seite heftig kritisiert. Inzwischen haben nicht nur ein Teil der betroffenen Journalisten gegen den Entzug der Akkreditierung geklagt.

Die von den Polizeibehörden offenbar rechtswidrig vorgehaltenen und dem BKA übermittelten Daten wurden in einigen Fällen gelöscht, obwohl sie für die Aufklärung der rechtswidrigen Einschränkung der Pressefreiheit während des G20-Gipfels hätten vorgehalten werden müssen. Vor wenigen Monaten noch hatte Regierungssprecher Steffen Seibert den Entzug der Akkreditierung wegen der belastbaren Hinweise deutscher Sicherheitsbehörden auf schwere Straftaten gerechtfertigt..

Dass das BKA als "Zentralstelle" für die Verwaltung der von allen Sicherheitsbehörden angelieferten und genutzten Daten einschließlich sensibler Personendaten die rechtlichen Grenzen von Speicherung und Verarbeitung missachtet hat, offenbarte bereits der Prüfbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links –Zentralstelle" (PMK-links-Z) im September 2012. Von den in dieser Datei gespeicherten Datensätzen mussten über 90 Prozent gelöscht werden, weil ihre fortdauernde Speicherung und Verarbeitung unzulässig waren. Allerdings musste die Bundesregierung einräumen, dass die "Bereinigung" der betroffenen Dateien erst im Jahr 2014 begonnen wurde und jedenfalls 2015 noch andauerte (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5659).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 13.12.17


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