Grüne fordern Schutz für Whistleblower


Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung
Wer ein Interesse am Zusammenhalt und der Entwicklung der Demokratie in Europa hat, muss dieses Vorhaben der Kommission unterstützen. Gerade dort, wo junge Demokratien in Europa gegen Korruption und Vetternwirtschaft zwischen Politik und großen, oft staatsnahen Unternehmen kämpfen, brauchen die Menschen einen europäischen Schutzstandard für Hinweisgeber



Bündnis 90/Die Grünen wollen die rechtliche Position von Menschen stärken, die sich dafür einsetzen, Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die dem öffentlichen Interesse und dem Allgemeinwohl dienen. Sie müssten dabei unterstützt und vor Strafverfolgung und dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung geschützt werden, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4713) unter der Überschrift "Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung". Der Hinweisgeberschutz bedürfe einer wirksamen gesetzlichen Regulierung.

Vor dem Hintergrund eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zum Schutze von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (COM(2018)218 final; Ratsdok. 8713/18), fragen die Abgeordneten die Bundesregierung, ob sie diesen begrüßt und die Kommission dabei unterstützen wird, das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abzuschließen.

Weiter wollen sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierung ein allgemeines Gesetz zum Hinweisgeberschutz für erforderlich hält und warum sie sich in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dazu entschieden hat, Whistleblowing herabzustufen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 03.12.18


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