Fraktionen verteidigen 8-Stunden-Tag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Abgesehen davon setzt das deutsche Arbeitszeitgesetz der Einteilung der Arbeitszeit engere Grenzen als die maßgebliche EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG)
Die Vorschläge der FDP-Fraktion für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes stoßen bei den übrigen Fraktionen auf Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/1174) der FDP-Fraktion ab, mit dem diese nach eigener Aussage das Arbeitszeitgesetz ins digitale Zeitalter überführen wollte. Vorgesehen war unter anderem, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Dies stieß auf eine deutliche Ablehnung bei den anderen Fraktionen.
"Die Aufweichung des 8-Stunden-Tages ist nicht notwendig und auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer", hieß es von der Linksfraktion. Diese Umstellung würde die Abschaffung des 8-Stunden-Tages bedeuten, der einst zum Schutz der Arbeitnehmer eingeführt worden sei, argumentierte die SPD-Fraktion. Die Union befand, die FDP gehe zu weit, wenn sie keine Untergrenze für Ruhezeiten mehr definieren wolle. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf die wissenschaftlich erwiesenen negativen Folgen längerer Arbeitszeiten auf die Gesundheit und die Unfallgefahr. Die AfD-Fraktion warf dem Gesetzentwurf ebenfalls Übertreibung vor.
Abgelehnt wurde auch ein Antrag (19/2522) der Fraktion Die Linke, in dem diese mehr Rechte für die Beschäftigten forderte, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Insbesondere die Forderung nach einer Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden nannten die anderen Fraktionen als Begründung für die Ablehnung des Antrags beziehungsweise ihre Enthaltung (Grüne). (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 30.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.