UN-Women-Direktorin würdigt Frauenquote


Wenn man keine Gesetze gegen die Diskriminierung schafft, wird die Diskriminierung weiter existieren
Geschlechterungleichbehandlung als Trend bis 2030 brechen

(10.07.15) - Die Exekutivdirektorin von UN Women, Phumzile Mlambo-Ngcuka, begrüßt die Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen in Deutschland. Dies sei ein Fortschritt, auch deshalb, weil Deutschland damit auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter Vorbild für andere sein könne, sagte Mlambo-Ngcuka im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Im weltweiten Maßstab gebe es zwischen Männern und Frauen ein Lohngefälle von 20 Prozent, lediglich 22 Prozent der Mitglieder von internationalen Entscheidungsgremien seien Frauen, in den Vorständen von Unternehmen seien es rund um den Globus nur fünf Prozent.

Kein Land der Welt habe zudem bisher die gleichwertige Bezahlung der Geschlechter erreicht. "Wenn man keine Gesetze gegen die Diskriminierung schafft, wird die Diskriminierung weiter existieren", sagte die Südafrikanerin und frühere Vizepräsidentin des African National Congress (ANC), die seit 2013 der UN-Organisation vorsteht.

Zentrales Anliegen von UN Women ("United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women") sei es, die "Geschlechterungleichbehandlung als Trend bis 2030 zu brechen". So wie die Überwindung der Sklaverei und des Kolonialismus im 19. und im 20 Jahrhundert sei die Geschlechtergerechtigkeit ein "Kernthema" des 21. Jahrhunderts. Mlambo-Ngcuka lenkte den Blick zudem auf Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie auch auf jene mehr als 120 Länder, deren Gesetze Frauen in der Frage von Grundbesitz diskriminieren.

Mit Blick auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG), die die UN-Generalversammlung im September dieses Jahres verabschieden will, hob Mlambo-Ngcuka Ziel 5 hervor, das die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern explizit hervorhebe. Im Gegensatz zu den Millenniumsentwicklungszielen aus dem Jahr 2000 müsse konsequenter daran gearbeitet werden, die die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen zu überwinden. (deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen