Freibeträge im Steuerrecht
Entwicklung von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz
Ist aus Sicht der Bundesregierung der Vorbehalt der realitätsgerechten Erfassung der Wirklichkeit erfüllt, wenn Pauschbeträge, Höchstbeträge etc. seit vier Jahrzehnten und länger nicht an die Preisentwicklung angepasst werden?
Die Entwicklung von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz macht die AfD-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/3270). So soll die Regierung dazu Stellung nehmen, dass viele dieser Beträge zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr erhöht wurden und damit keine Anpassung an die Preisentwicklung erfolgt ist. Als Beleg weist die AFD-Fraktion auf die Behinderten-Pauschbeträge hin, die seit 1975 nicht mehr angehoben worden seien.
"Während der normale Steuerzahler im Regelfall also jahrzehntelang gleichbleibende oder gar herabgesetzte Freibeträge, Freigrenzen sowie Pausch- und Höchstbeträge hinnehmen muss, sieht dies bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages völlig anders aus. Die steuerfreie Kostenpauschale, mit der die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgedeckt werden, wurde 2014 an den Nominallohnindex gekoppelt. Sie wird jährlich angepasst und beträgt derzeit 52.079,64 Euro p.a.", heißt es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage
In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es u.a.:
In einem Aufsatz (Finanz-Rundschau 2001; S. 524 ff) schreibt Prof. Dr. Dieter Dziadkowski zur Höhe der Behinderten-Pauschbeträge: "Ein Staat, der gerne als Sozialstaat bezeichnet wird, sollte seine behinderten Mitbürger, die über eine kräftige Lobby verfügen, nicht weiterhin durch ‚heimliche‘ Steuererhöhungen mittels Einfrieren der Pauschbeträge belasten."
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 04.09.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.