Sicherung der Finanzmarktstabilität
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen Schattenbankensystem regulieren
Abtrennung von Bankbereichen mit besonders riskanten Geschäften
(05.04.13) - Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen weitere Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität ergreifen. In einem Antrag (17/12686), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand, bekennen sich die Fraktionen zur Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute. Außerdem sollen die Risiken des "Schattenbankensystems" erfasst und begrenzt werden.
Gefordert wird unter anderem, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene weiter für die Schaffung nationaler Banken-Abwicklungsfonds einsetzen soll. Diese Fonds sollen durch Beiträge des Bankensektors vorfinanziert werden. Auf Basis der Liikanen-Empfehlungen, die unter anderem eine Abtrennung von Bankbereichen mit besonders riskanten Geschäften vorsehen, soll sich die Bundesregierung für eine zügige Vorlage der angekündigten Legislativvorschläge einsetzen. Zum nächsten G20-Gipfel in St. Petersburg heißt es, dort sollten "ehrgeizige Vorschläge zur weltweiten Beaufsichtigung und Regulierung aller Schattenbankunternehmen" und ihrer Aktivitäten vorgelegt werden.
Nach Ansicht von CDU/CSU und FDP können sich über das Schattenbankensystem "erhebliche Risiken aufbauen und zur Bedrohung sowohl der Finanzmärkte insgesamt als auch der Realwirtschaft werden". Zu dem Schattenbankensystem werden unter anderem Geldmarktfonds, Finanzierungs- und Zweckgesellschaften, Kreditversicherer, Hedgefonds, aber auch Aktivitäten wie Verbriefungen, Wertpapierleihen und Wertpapierpensionsgeschäfte gezählt. Das Volumen dieses außerhalb des traditionellen Bankensektors stehenden Bereichs habe vor Beginn der Finanzkrise rund 62 Billionen US-Dollar betragen, sei dann leicht zurückgegangen und soll Ende 2011 schon bei 67 Billionen US-Dollar gelegen haben. Das entspreche 25 Prozent des gesamten Finanzsystems. (Deutscher Bundestag: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.