Gebühr bei Kartenzahlungen untersagt


Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie: Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt
Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können



Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss stimmte von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495, 18/11929) zu. Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Zudem gibt es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden: Künftig müsse der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können. Neben weiteren Regelungen für Zahlungsdienstleister enthält das Gesetz auch Verbesserungen für die Verlängerung von Wohnimmobilienkrediten. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung der Darlehensnehmer muss in solchen Fällen nicht mehr durchgeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die Neuregelung. Der Binnenmarkt für unbare Zahlungen werde jetzt fortentwickelt. Kundenschutz und Sicherheit würden verbessert. Die SPD-Fraktion hob hervor, von den Verbesserungen seien fast alle Kunden betroffen. Die Koalition habe ein "gutes Gesetz" auf den Weg gebracht, zumal auch der Anlegerschutz verbessert werde. Mit den Änderungsanträgen wurde unter anderem geregelt, dass Vermögensanlagen nicht über Internet-Plattformen angeboten werden dürfen, auf die der Emittent der Anlage maßgeblichen Einfluss hat. Außerdem dürfen Vermögensanlagen-Informationsblätter in Zukunft erst dann veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung durch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin gestattet worden ist. Die Vermögensanlagen-Informationsblätter müssen in Zukunft mehr Informationen erhalten.

Die Fraktion Die Linke bezeichnete die Stoßrichtung des Gesetzes als durchaus vernünftig. Kundenrechte würden gestärkt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigte Zustimmung zu dem Gesetz an, das zahlreiche verbraucherfreundliche Regelungen enthalte.

Abgelehnt wurde in der Ausschusssitzung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12367), die Maßnahmen gegen zu hohe Kontogebühren der Finanzinstitute verlangt und mehr Transparenz gefordert hatte. Die Fraktion hatte auch Einschränkungen beim Recht der Banken verlangt, einseitig Bedingungen für Kontoverträge zu ändern. Gegen den Antrag votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dafür war neben Bündnis 90/Die Grünen auch die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 06.07.17


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen