Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale


Lohnsteuerdaten sollen nur noch elektronisch übermittelt werden
Mit dem ELStAM-Verfahren wird die Papierlohnsteuerkarte für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer vollständig abgelöst

(15.04.13) - Mit der Einführung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) wird die Papierlohnsteuerkarte für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer vollständig abgelöst. Wie es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/12604) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12333) weiter heißt, wird bisher nur die Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren ersetzt.

Die Arbeitgeber würden diese Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung erfragen. Langfristig solle auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren elektronisch abgewickelt werden.

Die Linke hatte in ihren Vorbemerkungen u.a. festgestellt:

"(…) Überdies fehlt für das Jahr 2013 die rechtliche Grundlage für notwendige Übergangsregelungen, die bisher in § 52b des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthalten waren. Die bisherige Nichtumsetzung des Jahressteuergesetzes 2013 hat dazu geführt, dass derzeit die Verfahrenserleichterungen lediglich im Billigkeitswege erlassen werden konnten. Neben technischen Fragestellungen ergeben sich hierdurch auch neue datenschutzrelevante Aspekte."
(Deutscher Bundestag: ra)


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