Strengere Regeln für Werkverträge
Fraktion Die Linke: Tarifverträge werden systematisch unterlaufen und Leiharbeitskräfte dazu missbraucht, eine "Billiglohn-Linie" im Betrieb zu installieren
Die Überlassungshöchstdauer soll auf drei Monate begrenzt werden, außerdem sollen Leiharbeitskräfte einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten
(16.06.15) - Werkverträge und Leiharbeit sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke eingegrenzt und umfassend reguliert werden. Das fordert sie in einem Antrag (18/4839), der am 21. Mai im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, dass der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen die Belegschaften spalte und Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse würden.
Tarifverträge würden systematisch unterlaufen und Leiharbeitskräfte dazu missbraucht, eine "Billiglohn-Linie" im Betrieb zu installieren, schreiben die Linken in ihrem Antrag. Sie verlangen unter anderem, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem ersten Arbeitstag gilt. Die Überlassungshöchstdauer soll auf drei Monate begrenzt werden, außerdem sollen Leiharbeitskräfte einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Auch soll der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher verboten werden. Ferner fordern die Linken einen eigenen Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkvertragsbeschäftigung. Darin soll unter anderem festgeschrieben werden, dass "Vermutungstatbestände" eingeführt werden, bei deren Vorliegen von illegaler Arbeitnehmerüberlassung auszugehen ist.
Bei der Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen soll ferner ein Gleichbehandlungsgebot eingeführt werden, damit die dort eingesetzten Arbeitnehmer nicht niedriger entlohnt werden können als zuvor im Einsatzbetrieb. In einem dritten Komplex fordert die Linke schließlich eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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