Tarifstreit zwischen Gema & Festivalveranstalter
Recht und Verbraucherschutz: Gema-Tarife im Fokus
Anfrage der Fraktion Die Linke erkundigen sie sich nach den Plänen der Bundesregierung zur Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften
(20.02.15) - Die Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) und dem Berliner Festival "Fête de la Musique" ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3807). Laut Vorbemerkung hatte die Gema der nicht-kommerziell orientierten Veranstaltung eine Sondervereinbarung im Mai 2014 aufgekündigt und künftig Zahlungen nach einem für die Veranstalter ungünstigen Tarif verlangt. Erst durch Einsparung sei es gelungen, die "Fête de la Musique" bis 2017 zu sichern.
Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Tarifstreit zwischen Gema und Festivalveranstalter zieht. Die Abgeordneten fragen zum Beispiel nach der Einschätzungen über die verschiedenen Tarife und die jeweiligen Kriterien. Zudem erkundigen sie sich grundsätzlicher nach den Plänen der Bundesregierung zur Reformierung des Systems der Verwertungsgesellschaften. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.