Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes


Koalitionsfraktionen lehnen höheren steuerlichen Behindertenpauschbetrag ab
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ein ein "Placebo"


(17.06.11) - Der Finanzausschuss hat einen Antrag der SPD-Fraktion auf Anhebung des steuerlichen Behindertenpauschbetrages mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt. In dem zur Beratung anstehenden Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (17/5125, 17/5196) gehe es zuerst um die Vereinfachung steuerlicher Regelungen, hieß es von der Unionsfraktion dazu.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen stimmt der Ausschuss dem Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes zu. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab, die Linksfraktion enthielt sich. Zuvor waren auf Antrag der Koalitionsfraktionen zahlreiche Änderungen vorgenommen worden, etwa bei der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten.

Eine weitere Vereinfachung gibt es bei der Übertragung steuerlicher Freibeträge für Kinder von geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern. Einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem das Ziel hat, Ehegatten individuell zu besteuern und nicht mehr nach dem Splittingverfahren, lehnte die Ausschussmehrheit ebenso ab wie einen Antrag der SPD-Fraktion, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen abzuschaffen und den vollen Mehrwertsteuersatz wieder einzuführen.

Mit dem Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes wird der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1000 Euro angehoben. Erleichterungen sollen sich auch hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Bisher wurden diese Aufwendungen, je nachdem ob sie beruflich bedingt oder privat veranlasst waren, steuerlich unterschiedlich behandelt.

"Unter Beibehaltung der bestehenden Höchstbeträge werden zukünftig Aufwendungen anerkannt, ohne dass es wie bisher auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern ankommt", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Durch den Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen könnten auch mehr Eltern von dem Steuervorteil profitieren. Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder wird gestrichen. Außerdem können Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur alle zwei Jahre abgeben. Unternehmer sind von dieser Regelung aber ausgeschlossen.

Die Unionsfraktion verwies auf die öffentliche Anhörung, in der sich die meisten Sachverständigen besonders zu den Regelungen für Familien positiv geäußert hätten. Eigentlich könne die "Anlage K" für Kinder in der Einkommensteuererklärung jetzt wegfallen. Auch Unternehmen würden von der Verringerung der Bürokratielasten profitieren. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass der Entwurf weit hinter den Ankündigungen der Koalition zurückbleibe. Es sei eine "traurige Tatsache", dass CDU/CSU und FDP weiter an der zweijährigen Steuererklärung festhalten würden.

Dagegen stellte die FDP-Fraktion fest, dass das Steuervereinfachungsgesetz seinen Ansprüchen gerecht werde. Es könne allerdings noch viel mehr getan werde, und daher verstehe die FDP-Fraktion dieses Gesetz als einen ersten Schritt, dem weitere Schritte folgen würden.

Die Linksfraktion beklagte, dass bei dem Gesetz nicht viel herauskomme. Die Entlastungswirkung durch den höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag betrage allenfalls 2 bis 3 Euro im Monat. Auch die Linksfraktion sprach sich für einen höheren Behindertenpauschbetrag aus.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte Erleichterungen für Unternehmen, denen es ermöglicht werde, Rechnungen in elektronischer Form an die Finanzbehörden zu übermitteln, so dass auf die Papierform verzichtet werden könne. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages bezeichnete ein Sprecher aber als "Placebo". (Deutscher Bundestag: ra)


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