Maschmeyer vor Cum/Ex-Ausschuss


Carsten Maschmeyer: Wissentlich nie Geld in die umstrittenen Cum/Ex-Geschäfte gesteckt
Wie Maschmeyer erläuterte, bekam er von der Schweizer Bank Sara Sarasin 2010 ein Angebot, in Aktiendividendenfonds zu investieren



Der Unternehmer Carsten Maschmeyer hat nach eigener Darstellung wissentlich nie Geld in die umstrittenen Cum/Ex-Geschäfte gesteckt. Wie Maschmeyer im 4. Untersuchungsausschuss des Bundestages sagte, investierte er mehrfach in von der Schweizer Bank Safra Sarasin vermittelte Fonds, ohne über die Konstruktionen dieser Fonds aufgeklärt worden zu sein. Insgesamt hätten er, seine Familie und ein Freund 55 Millionen eingezahlt. Die Aussage Maschmeyers war mit großer Spannung erwartet worden, weil sich der Ausschuss Einblicke in die Abläufe der Deals erwartete, mit denen dem Fiskus auf dem Wege von Steuerrückerstattungen Milliardeneinnahmen entgangen sein sollen.

Wie Maschmeyer erläuterte, bekam er von der Schweizer Bank Sara Sarasin 2010 ein Angebot, in Aktiendividendenfonds zu investieren. Diese Angebot sei neben einer Rendite von acht bis zehn Prozent dadurch schmackhaft gemacht worden, dass die eingezahlte Summe durch eine Versicherung garantiert sei. Außerdem werde der Fonds bald geschlossen. Er habe das Angebot angenommen, weil der er Bank seit vielen Jahren vertraut habe und ein freundschaftliches Verhältnis mit Eric Sarasin hatte. Als er das Geld 2012 zurückhaben wollte, sei die Hälfte verschwunden gewesen, und man wisse bis heute nicht, wohin. Die Bank habe ihm seine Verluste aber erstattet. Er habe den Verdacht, so Maschmeyer, dass das verschwundene Geld in dubiose Steuerkonstruktionen der Bank angezeigt worden sei. Er habe daraufhin eine Strafanzeige wegen Betruges gegen Sarasin gestellt.

Von den Cum/Ex-Geschäften habe er erstmals gehört, als in der Presse im Herbst 2010 über den ähnlich gelagerten Fall Roth berichtet worden sei. Ihm sei aber schriftlich zugesichert worden, dass die Fonds, in die er investiert habe, nichts mit Cum/Ex zu tun gehabt hätten. Es habe keine Absprachen und keine Leerverkäufe gegeben. Für ihn sei ausschlaggebend gewesen, dass er mit seinen Investments kein Geld habe verlieren können. Die steuerliche Seite habe ihn nicht interessiert, da er davon keine Ahnung habe. Er habe auch keine Unterlagen erhalten und keinen Prospekt gesehen, sagte der Unternehmer. Anderslautende Aussagen, er habe genauestens Bescheid gewusst, träfen nicht zu. Ein Berater von Sarasin, der dies verbreite, sei ein überführter Lügner. Hätte er die Hintergründe gekannt, hätte niemals in solche Fonds investiert, so Maschmeyer. Aus seiner Sicht gehe es um Betrug, "hier sind wir betrogen worden ", sagte er.

Mit dem Berater Hanno Berger, der als treibende Kraft bei den Geschäften eingeschätzt wird, habe er 2010 nur einmal Kontakt gehabt, dessen Angebot aber nicht angenommen, sagte Maschmeyer weiter. Auch damals sei kein Wort zu Cum/Ex gefallen. Er habe auch nicht, wie kolportiert, die Fonds weiter vermittelt und weder Provisionen angeboten bekommen noch erhalten. Die Notwendigkeit, Gutachten erstellen zu lassen, habe er nicht gesehen, da er der Bank ja vertraute. Erst später im Zuge der Aufarbeitung und seiner Anzeige sei er an Gutachten gekommen. Bei den Investitionen handelte es sich Maschmeyer zufolge um einmal zehn und einmal fünf Millionen Euro sowie um noch einmal 40 Millionen Euro, die von seinen Söhnen, ihm selbst, seiner ehemaligen Ehefrau, seiner jetzigen Ehefrau und seinem Freund Mirko Slomka gestammt hätten. Er habe das Geld eingesammelt und überwiesen, und als es nicht zurückgezahlt worden sei, habe er es den Investoren aus eigener Tasche erstattet. Denn er habe die Investitionen empfohlen. An andere Personen habe er die Fonds aber nicht vermittelt.

Zu Beginn der Sitzung teilte der Ausschussvorsitzende Hans-Ulrich Krüger (SPD) mit, dass gegen die Wirtschaftsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ein Durchsuchungsbeschluss beantragt worden sei. Es sei das erste Mal in der Geschichte des Bundestages, dass eine solche Maßnahme ergriffen werde. Hintergrund sei, dass die Kanzlei als externer rechtlicher Berater eine Schlüsselrolle gespielt habe und nicht bereit sei, freiwillig Unterlagen herauszugeben. Die Kanzlei hatte nach Angaben aus dem Ausschuss Gutachten oder Rechtsbewertungen zu Cum/Ex-Fällen erstellt, die dem Gremium aber nicht vorliegen. Die beiden Anwälte Thomas Wiesenbart und Ulf Johannemann von Freshfields Bruckhaus Deringer sollten am Donnerstag als erste der insgesamt neun Zeugen vernommen werden. Deren Vernehmung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Zwei weitere Zeugen - die Berater Hanno Berger und Kai-Uwe Steck - erschienen nicht. Sie leben in der Schweiz und konnten Krüger zufolge nicht geladen werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 21.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen