Energieaudits für Unternehmen noch 2015


Umwelt und Compliance: Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen
Bei Energieaudits werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet

(28.01.15) - Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dies soll erstmals bis zum 5. Dezember dieses Jahres geschehen und danach alle vier Jahre, teilte die Bundesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie bei der Beratung des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) mit.

Bei Energieaudits werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Entwurfs schreibt, sind deutsche Unternehmen weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotenziale zu identifizieren und zu heben. "Mit der Pflicht zur Einführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden", hofft die Bundesregierung. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie diene der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leiste gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die Wirtschaft wird durch die Energieaudits mit Kosten in Höhe von 50 Millionen Euro pro Jahr belastet.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten in der Sitzung, der Zeitplan sei für die Unternehmen eng. Die Regierung sicherte auf Fragen der Koalitionsfraktionen zu, man werde einen Modus finden, um die EU-Vorgaben einzuhalten.

Kritik an den Audits kam von der Opposition. Die Fraktion Die Linke erklärte, bei den Audits würden nur Daten erhoben. Das bedeute noch lange nicht, dass die Energieeffizienzmaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt würden. Für Bündnis 90/die Grünen werden noch nicht genügend Unternehmen in die Energieaudits eingebunden. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Herstellung der Öffentlichkeit

    Der Petitionsausschuss setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Versicherten- und Patientenrechten ein. In der Sitzung überwiesen die Abgeordneten eine Petition, in der beklagt wird, dass Sitzungstermine von Verwaltungsräten von Krankenkassen nicht öffentlich bekanntgegeben werden, mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "soweit es darum geht, Versicherten- und Patientenrechte barrierefrei zugänglich zu machen".

  • Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig

    Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht.

  • EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt

    Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds vorgelegt. Damit soll die Höhe für die von Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe, zum anderen das Punktesystem die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds an die Kommunen als die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verbindlich festgelegt werden.

  • Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe

    Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

  • Bundesregierung sieht administrative Überkontrolle

    Die Bundesregierung beurteilt eine Kleine Anfrage (20/7819) der Fraktion Die Linke angesichts von 50 Einzelfragen zur Personalentwicklung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie der nachgeordneten Behörden über einen Zeitraum von 18 Jahren teilweise als ein Überschreiten der Parlamentarischen Kontrolle.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen