Strafbarkeit von Korruption bei Ärzten


Strafbarkeitslücke: Petitionsausschuss für die Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen
Compliance im Gesundheitswesen: In der Eingabe wird gefordert, dass insbesondere die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie durch Ärzte strafbar sein soll

(25.07.14) - Der Petitionsausschuss spricht sich für gesetzliche Regelungen zur Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen aus. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als "Material" zu überweisen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird gefordert, dass insbesondere die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie durch Ärzte strafbar sein soll. Die Petenten sprechen dabei ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 an, das eine Strafbarkeit von Vertragsärzten verneint, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmen entgegennehmen. Zur Begründung führt der BGH unter anderem die Freiberuflichkeit der Ärzte an, die weder Amtsträger noch Angestellte oder Funktionsträger der Krankenkassen seien.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf die Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte, die es nicht gestatte, Vorteile zu fordern oder anzunehmen, wenn dadurch der Eindruck erweckt werde, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Die Überwachung der Regelungen obliege den Landesärztekammern, heißt es weiter. Diese könnten bei Fehlverhalten Strafen verhängen. Ein Widerruf der Approbation könne gemäß Bundesärzteordnung durch die zuständige Landesbehörde erfolgen, wenn es zu einem Verhalten gekommen ist, "aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt", heißt es weiter.

Was gesetzliche Regelungen angeht, so wird auf das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 hingewiesen, wonach es Vertragsärzten nicht gestattet sei, für die Zuweisung von Versicherten ein Entgeld oder sonstige wirtschaftliche Vorteile zu fordern oder zu erhalten. Der Petitionsausschuss schreibt weiter, dass die Bundesregierung ihm gegenüber im Februar 2014 mit Blick auf den oben genannten Beschluss des BGH mitgeteilt habe, diese Strafbarkeitslücke schließen und einen entsprechenden Straftatbestand im Strafgesetzbuch schaffen zu wollen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen