Europäisches Urheberrecht
EU-Kommissar Oettinger will bis etwa September dieses Jahres einen Entwurf für ein modernisiertes europäisches Urheberecht vorlegen
Der aktuell diskutierte Entwurf enthalte auch gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht einige Neuerungen
(27.01.15) - Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hat im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz erneut bekräftigt, bis etwa September dieses Jahres einen Entwurf für ein modernisiertes europäisches Urheberecht vorzulegen. Bei der Sitzung stellte Oettinger Eckpunkte für sein künftiges Aufgabenfeld vor und lud die Ausschussmitglieder zu einer engen Zusammenarbeit in den für sie relevanten Feldern wie etwa dem Urheberrecht oder verbraucherschutzrechtlichen Aspekten des Datenschutzes ein. Der frühere baden-württembergische Ministerpräsident und EU-Kommissar für Energie hatte das Ressort zum 1. November vergangenen Jahres übernommen.
Auf Nachfragen von Vertretern von CDU/CSU, SPD und Linken erläuterte Oettinger, dass er sich die "Copyright Directive" in Form einer gemischten Gesetzgebung vorstellen könne. Das heißt, Teile des Vorhabens könnten als unmittelbar geltende Verordnung erlassen werden, andere Bereiche als von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzende Richtlinie. Dazu erwarte er zunächst eine Grundsatzdebatte im Rat, bevor er einen Entwurf präsentieren werde. Regelungsgegenstand sollen laut Oettinger jene intellektuellen Produkte sein, die eine grenzüberschreitende Bedeutung haben.
Auf Fragen von Vertretern der Grünen, CDU/CSU und SPD äußerte sich Oettinger auch über die geplante Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Der aktuell diskutierte Entwurf enthalte auch gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht einige Neuerungen. Allerdings könnte das Schutzniveau "knapp unterhalb" des deutschen Datenschutzes liegen, berichtete der EU-Kommissar. Entschieden werden müsse, ob es sich dabei um eine abschließende Regelung handeln soll oder ob die Mitgliedsstaaten darüber hinausgehende Regelungen aufstellen werden können. Im letzteren Fall könnten betroffene Unternehmen - wie auch aktuell in der EU - allerdings dazu tendieren, in die Länder auszuweichen, wo die Standards am geringsten ausgeprägt sind, sagte Oettinger. Der EU-Kommissar zeigte sich optimistisch, dass die Datenschutz-Grundverordnung noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. (Deutscher Bundestag: ra)
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.