Reform der Förderinstrumente für Arbeitslose


Mit einem Gesetz will die Bundesregierung nicht nur die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen
Kritik der Opposition: Reform orientiere sich an den Einsparvorgaben des Bundesfinanzministers


(04.10.11) - Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Reform der Förderinstrumente für Arbeitslose zugestimmt. Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) wurde in geänderter Form angenommen, nachdem CDU/CSU und FDP zuvor noch einen Änderungsantrag vorgelegt hatten. Abgelehnt wurden dagegen Anträge der SPD (17/6454), von Bündnis 90/Die Grünen (17/6319) und der Fraktion Die Linke (17/5526). Diese hatten in ihren Anträgen eine einseitige Konzentration auf den "arbeitsmarktnahen Personenkreis" kritisiert und eine stärkere Beachtung von Menschen mit "verfestigten Vermittlungshemmnissen" gefordert.

SPD und Grüne stimmten den Koalitionsfraktionen zwar darin zu, dass eine Instrumentenreform dringend nötig gewesen sei. Für den von Union und FDP beschrittenen Weg dorthin zeigten beide Oppositionsfraktionen jedoch kein Verständnis. "Es ist schade, dass sich die Reform an den Einsparvorgaben des Bundesfinanzministers orientiert", stellten die Grünen fest. Die "schlichte Gleichung", bei weniger Arbeitslosen auch weniger Geld für deren Qualifizierung ausgeben zu müssen, funktioniere nicht. Denn die Mehrheit der derzeitigen Arbeitslosen seien jene, die besonderen Betreuungsbedarf haben, so die Grünen weiter. Ihre Kollegen von der SPD bezeichneten den Gesetzentwurf als "strukturell vollkommen falsch angelegt", weil er zu den "zentralen Bereichen wie Langzeitarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel keine Lösungsansätze bietet."

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nicht nur die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. So soll es dort künftig nur noch zwei Instrumente geben: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Entscheidend für die Förderung sind laut Entwurf "mangelnde Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt". Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden abgeschafft. Darüber hinaus sollen dezentrale Entscheidungskompetenzen der Vermittler vor Ort gestärkt, uneffektive Fördermaßnahmen abgeschafft und andere so verändert werden, dass eine schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt möglich wird.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten ihr Vorhaben. Das Gesetz sei keineswegs ein "Kahlschlag", sondern eine "verantwortungsbewusste Reform" unabhängig von der Frage des Geldes, konterte die Union auf die Vorhaltungen der Grünen. Mehr Entscheidungsfreiheit sei deshalb dringend nötig, weil die Menschen vor Ort am besten wüssten, was nötig sei und was nicht. Die FDP hob hervor, dass auf "wirkungslose Instrumente wie ABM" künftig verzichtet werde. Das Gesetz sei ein "sehr gutes" Gesetz.

Das sah Die Linke anders, die zum Beispiel die ABM als "absolut wirkungsvolles Instrument" bezeichnete. Sie störte sich außerdem, genau wie die Grünen, an der Beibehaltung der Vermittlungsgutscheine, mit denen Arbeitslose zu einem privaten Arbeitsvermittler anstatt zur Bundesagentur für Arbeit gehen können. Davon hätten lediglich die gut qualifizierten Arbeitslosen etwas, so die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)


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