Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung


Petitionsausschuss: "Kleine Genossenschaften" sollten von Pflichtprüfung befreit werden
Bundesregierung überlegt, die "Kleine Genossenschaft" nach dem Vorbild der "Unternehmergesellschaft" zuführen


(21.05.12) - Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen des Bundesjustizministeriums (BMJ), sogenannte "Kleine Genossenschaften" von der Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sowie den dabei vorgesehenen Pflichtprüfungen zu befreien. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem BMJ "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Der Petent hatte in seiner Eingabe auf die hohen Kosten der Prüfung verwiesen, die für seinen kleinen Dorfladen entstanden seien, der als Genossenschaft betrieben wurde. Diese hätten letztlich zur Schließung des Ladens und der Auflösung der Genossenschaft geführt, da die anfallenden Fixkosten nicht mehr zu erwirtschaften gewesen seien. Nach Ansicht des Petenten bringt die "teure Prüfung" ohnehin keinen Nutzen, da der Vorstand der Genossenschaft voll für die Führung der Geschäfte verantwortlich sei.

Dem stimmt der Petitionsausschuss jedoch nicht zu, wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung hervorgeht. Die Verantwortlichkeit des Vorstandes bestehe nur gegenüber der Genossenschaft, nicht aber gegenüber den einzelnen Genossenschaftsmitgliedern oder gegenüber Gläubigern der Genossenschaft, schreiben die Abgeordneten und kommen zu dem Schluss: "Die Verantwortlichkeit des Vorstandes kann schon aus diesem Grund nicht die Pflichtprüfung entbehrlich machen."

Gleichwohl könne in Fällen, in denen Umsatz und Bilanzsumme der Genossenschaft so gering sind, dass letztlich auch das wirtschaftliche Risiko für die Genossenschaftsmitglieder und die Gläubiger gering ist, das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten der Prüfung "kritisch hinterfragt" werden. "Es dient schließlich nicht der Aufrechterhaltung der Rechtsform der Genossenschaft, wenn wegen der Kosten für die genossenschaftliche Pflichtprüfung diese Rechtsform von kleineren Unternehmen kaum noch gewählt wird", urteilt der Petitionsausschuss.

Vor diesem Hintergrund erscheine es sinnvoll, bei ganz kleinen Genossenschaften auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung gänzlich zu verzichten, heißt es weiter. Die Bundesregierung habe in diese Richtung bereits Überlegungen angestellt. Danach soll eine "Kleine Genossenschaft" nach dem Vorbild der "Unternehmergesellschaft" eingeführt werden. Diese "Kleine Genossenschaft", die durch bestimmte – geringe – Größenmerkmale definiert werde, soll nach den Vorstellungen des BMJ von Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung befreit werden.

Mit der "Kleinen Genossenschaft" wird nach Ansicht des Ausschusses die Forderung des Petenten aufgegriffen, eine gerade für Selbsthilfegruppen bezahlbare und machbare Organisationsform zu schaffen. Die Petition erscheine daher als geeignet, in die laufenden Überlegungen einbezogen zu werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen