Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten


Mieterrechte: SPD will gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung
Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete sei von elf Prozent auf neun Prozent zu senken

(25.05.12) - Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.

Ferner sei die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete von elf Prozent auf neun Prozent zu senken. Eine zeitliche Befristung der Umlagefähigkeit sei zu prüfen, heißt es bei der SPD. Auch müsse sichergestellt werden, dass durch energetische Modernisierungen keine zusätzlichen Kosten für Wohngeldempfänger entstehen.

Um die Zahl der "rasant" steigende Mieten in den Griff zu bekommen, dürfe dem Vermieter nur eine Mietsteigerung von 15 Prozent innerhalb von vier Jahr gestattet werden. Bisher galt bei einem Zeitraum von drei Jahren eine maximale Steigerungsrate von 20 Prozent. Nach Ansicht der Sozialdemokraten muss zusätzlich ein Regelung aufgenommen werden, die sicherstellt, dass Mieterhöhungen bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden.

Zur Begründung heißt es, insbesondere in Ballungszentren würden in bestimmten Bezirken die Mieten innerhalb kürzester Zeit "rapide ansteigen". Viele Mieter seien dadurch gezwungen, "den oftmals langjährig bewohnten Stadtteil zu verlassen und in günstigere Bezirke, häufig Randbezirke, umzuziehen". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen