FDP: Schärfere Regeln für Insurtechs kritisiert


Schärfere InsurTech-Regeln als mögliche Hemmschwelle für Innovation
Die BaFin hat im BaFin-Journal vom 15. Januar 2021 ihre aufsichtlichen Erwartungen an InsurTechs erläutert - Hierin hat die BaFin letztlich höhere Hürden für InsurTech gefordert



Strengere Regeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Insurtechs (Digitalversicherer) stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/27245). Die Abgeordneten möchten die Gründe für die geplante Verschärfung und deren Auswirkungen erfahren.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Finanzportal "Versicherungswirtschaft heute" meldete am 25. Januar 2021, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe "die Zügel für Insurtechs" angezogen. Die Bundesanstalt wolle die Versicherungsnehmer schützen, indem die Insurtechs mit Versichererlizenz von Anfang an über die nötigen Aufbaumittel verfügen müssten. Das erschwere die Finanzierung, denn die Geldgeber müssen sich von Beginn an monetär bekennen. Die Branche verstehe das Ziel der Bafin, kritisiert aber das Mittel als "harsch", "unmodern", "zu langsam" und langfristig "kundennachteilig".

Die BaFin hat im BaFin-Journal vom 15. Januar 2021 ihre aufsichtlichen Erwartungen an InsurTechs erläutert. Hierin hat die BaFin letztlich höhere Hürden für InsurTech gefordert. Dies würde bedeuten, dass InsurTechs bereits am Tag des Zulassungsantrags vollständig ausfinanziert sein müssten. Dafür soll ein höherer Organisationsfonds, den Versicherer bei ihrer Zulassung stellen müssen (§ 9 Absatz 2 Nummer 5 VAG), sowie höhere versicherungstechnische Rückstellungen dazu beitragen, dass künftige Neugründungen mit mehr Eigenmitteln ausgestattet werden.

Dies wird von der BaFin in einem "technischen Anhang" näher erläutert: "Junge, bereits zugelassene Versicherungsunternehmen in der Aufbauphase, in erster Linie Digitalversicherer (Insurtechs), sollen ihre Risiken unter Solvency II besser reflektieren, indem sie ihre hohen Anlaufkosten, insbesondere ihre Aufbaukosten für die IT, angemessen in den versicherungstechnische Rückstellungen (vt. Rückstellungen) berücksichtigen und so höhere vt. Rückstellungen als bislang ansetzen. Künftige Neugründungen sollen mit deutlich mehr Eigenmitteln als ihre vergleichbaren Vorgänger ausgestattet werden und zum Zeitpunkt der Zulassung vollständig ausfinanziert sein. Dazu soll vor allem der Organisationsfonds (Orgafonds) an die tatsächlichen Geschäftsmodelle angepasst und in der Konsequenz zukünftig mit mehr Mitteln ausgestattet werden."

Bitkom äußert dagegen die Sorge, dass der Artikel die Gefahr in sich berge, "Unruhen in der gesamten deutschen Startup Branche hervorzurufen", insbesondere wenn die Regelungen auch auf andere FinTechs ausgeweitet werden sollten. Aus Sicht von Bitkom passen die Anforderungen der BaFin nicht zu global etablierten Entwicklungsprozessen bei der Finanzierung von Start-ups und befürchtet eine Verlagerung von Neugründungen ins Ausland. Durch die Erwartungen der BaFin sei kein "level playing field" in Europa gegeben.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet, dass die Vorstellungen der BaFin zusätzliche Eintrittshürden bedeuten und Wettbewerb und Innovation behindern würden, ohne mehr Schutz für Verbraucher zu schaffen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 08.06.21


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