IT-Security im deutschen & europäischen Bankwesen
In den vergangenen Jahren sind sowohl das Bankenwesen als auch die Finanzmarktinfrastrukturen zunehmend digitaler geworden
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stützen sich Banken und Kreditinstitute immer stärker auf IT-Systeme und eine digitale Datenverarbeitung
Auskunft über ihre Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit von Finanzinstituten gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/31673) auf eine Kleine Anfrage (19/31372) der FDP-Fraktion. Sie führt aus, welche Vorschriften es hierzu gibt und wie die Aufsichtsbehörden ihre Einhaltung kontrollieren. Zudem berichtet die Regierung von täglich mehreren tausend unerlaubten Zugriffsversuchen sowie Angriffen mit Schadsoftware auf die Bundesbank.
Vorbemerkung der Fragesteller
In den vergangenen Jahren sind sowohl das Bankenwesen als auch die Finanzmarktinfrastrukturen zunehmend digitaler geworden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung stützen sich Banken und Kreditinstitute immer stärker auf IT-Systeme und eine digitale Datenverarbeitung. Hierdurch entstehen signifikante Effizienzvorteile, die eine schnellere Bearbeitung komplexer Vorgänge ermöglichen, bürokratischen Aufwand verringern und den Finanzsektor der Europäischen Union im globalen Wettbewerb stärken.
Mit dem Ausbau der Digitalisierung im Finanzsektor geht auch ein erhöhtes Risiko für IT-Störungen und Cyberangriffe einher, weshalb vorhandene Risiken nach Ansicht der Fragesteller genau beobachtet und Gegenmaßnahmen geprüft und ggf. eingeleitet werden müssen. Aus diesem Grund möchten sich die Fragestellenden über die Risiken von IT-Störungen und Cyberangriffen informieren, um sich ein sachgerechtes aktuelles Bild der aktuellen Sicherheitssituation im deutschen und europäischen Bankwesen – auch vor dem Hintergrund des im Zuge der Corona-Pandemie zu beobachtenden Digitalisierungsschubs im Finanzsektor – zu erhalten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 01.08.21
Newsletterlauf: 03.11.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.