Kosten der Verschärfung des NetzDG
Identifizierung der Urheber anhand der notwendigen Nutzerdaten der Anbietenden und zur Weiterleitung dieser Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalamt
Dem Bundeskriminalamt entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,5 Millionen Euro
Fragen zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18619) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18239). Wie es darin unter anderem heißt, beruht die Schätzung der Bundesregierung, dass ein Referent im höheren Dienst beim Bundesamt für Justiz für jede Meldung, mit der beanstandet wird, dass ein Inhalt in einem sozialen Netzwerk trotz Beschwerde nicht gelöscht worden ist, im Durchschnitt eine Arbeitszeit von 90 Minuten benötigt, auf den nach der Einführung des NetzDG durchschnittlichen Zeiten der Bearbeitung einer Einzelfallbeschwerde durch das Bundesamt für Justiz.
Dem Bundeskriminalamt entstehe ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,5 Millionen Euro für die IT-Unterstützung zur Identifizierung der Urheber anhand der notwendigen Nutzerdaten der Anbietenden und zur Weiterleitung dieser Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalamt. Für die Entwicklung und Beschaffung der dafür notwendigen technischen Tools und Lösungen seien 15 Millionen Euro und für den Aufbau der Infrastruktur 12,5 Millionen Euro geplant. Daneben fielen die Personalkosten und Sacheinzelkosten für 252 Stellen an.
Zum Zuwachs an Staatsanwälten heißt es in der Antwort, es obliege den für die Strafverfolgung zuständigen Ländern, welches Personal sie in welchem Umfang einsetzen. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich keine Unterscheidung nach den politischen Zielvorstellungen der Täter vornehmen und sich gegen jede Form von Hasskriminalität richten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 18.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.