Kostendeckung im öffentlichen Personennahverkehr


ÖPNV ohne öffentliche Finanzmittel nicht zu finanzieren
Die Erlöse aus dem Verkauf von Fahrscheinen deckten der Vorlage zufolge im Jahr 2018 über die verschiedenen Unternehmensformen des ÖPNV hinweg berechnet 41,5 Prozent der Gesamtkosten



Nur aufgrund der öffentlichen Leistungen können die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Deckung der Betriebskosten erreichen. Das geht aus dem "Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Kostendeckung im öffentlichen Personennahverkehr" hervor, der als Unterrichtung (19/32131) vorliegt.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Fahrscheinen deckten der Vorlage zufolge im Jahr 2018 über die verschiedenen Unternehmensformen des ÖPNV hinweg berechnet 41,5 Prozent der Gesamtkosten. 2014 lag der Wert bei 46,8 Prozent und 2016 bei 48,8 Prozent. Im Bereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemeinwirtschaftliche Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) erbringen, lag der Kostendeckungsgrad durch die Nutzerfinanzierung 2018 bei nur 28,9 Prozent (2014: 42,7 Prozent, 2016: 44,7 Prozent).

Im SPNV stellten die Bestellerentgelte als Teil der öffentlichen Leistungen eine wesentliche Säule der Finanzierung dar, heißt es. Die Nutzerfinanzierung habe im Vergleich zu den anderen Unternehmensgruppen (Kommunale und gemischtwirtschaftliche Unternehmen im ÖPNV sowie Sonstige Unternehmen im ÖPNV) eine deutlich geringere Bedeutung in Bezug auf den Beitrag zur Deckung des Aufwands.

Der Gesamtkostendeckungsgrad des ÖPNV lag den Angaben zufolge über alle Unternehmensgruppen hinweg gerechnet und unter Einbeziehung von Leistungen der öffentlichen Hand und der "ertragsseitigen Berücksichtigung der Erträge mit Verlustausgleichscharakter" im Jahr 2018 bei 101,9 Prozent (2014: 102,4 Prozent, 2016: 102,2 Prozent). (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 10.12.21


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